Zum heutigen Urteil des Europäischen Gerichtshofes erklärt Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
"Das Urteil schafft Rechtssicherheit. Es macht auch deutlich, dass sich die Förderung Erneuerbarer Energien und der Erhalt energieintensiver Industrien in Deutschland nicht ausschließen.
Die EuGH-Entscheidung sollte die Bundesregierung jedoch nicht dazu verleiten, weitere Ausnahmen im EEG zu schaffen oder erfolgreiche Korrekturen zur Kostendämpfung wieder zurückzunehmen."