„Die energetischen Einsparziele, die die Bundesregierung für die Jahre 2030 und 2045 festgelegt hat, sind sehr ambitioniert. Das Gesetz sieht eine Senkung des Endenergieverbrauchs bis 2030 gegenüber 2008 um 26,5 Prozent auf 1.867 Terrawattstunden (TWh) vor, der Primärenergieverbrauch soll im gleichen Zeitraum um 39,3 Prozent auf 2.252 TWh gesenkt werden. Die Bundesregierung sollte nun zeitnah Instrumente vorlegen, mit denen die Ziele erreicht werden können. Dabei gilt es ein Gleichgewicht zwischen weiteren gesetzlichen Auflagen und einer zielgerichteten und finanziell gut ausgestatteten Förderung zu halten. Die Einsparmaßnahmen dürfen nicht zu einer weiteren finanziellen oder bürokratischen Belastung für Menschen und Wirtschaft führen. Kritisch ist aus Sicht des BDEW, dass der Wechsel auf klimaneutrale erneuerbare Energieträger nicht adressiert wird.
Das Gesetz enthält sinnvolle Maßnahmen, um zusätzliche Einsparungen bei Unternehmen zu erzielen. So sind zukünftig alle Unternehmen mit einem jährlichen Endenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden (GWh) verpflichtet, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Dies regt die Unternehmen dazu an, sich regelmäßig und intensiv mit dem Energieverbrauch und dem unternehmensinternen Energiefluss zu beschäftigen. Kritisch ist allerdings die niedrige Verbrauchsschwelle für verpflichtete Unternehmen. Damit werden zahlreiche Unternehmen neu zur Einführung von Managementsystemen verpflichtet. Fraglich ist, ob genügend Energieberater und Zertifizierer zur Verfügung stehen, um die Vielzahl der neu einzuführenden Managementsysteme zu begleiten und zu zertifizieren. Positiv ist die Verpflichtung von Unternehmen ab einem bestimmten Gesamtenergieverbrauch ihre produktionsbedingte Abwärme auf das technisch und wirtschaftlich mögliche Mindestmaß reduzieren. Dadurch wird der Kontakt zwischen potenziellen Wärmelieferanten und Fernwärmeunternehmen angeregt. Das unterstützt auch die Fernwärmeunternehmen auf ihrem Weg zu einer klimaneutraleren Wärmelieferung.
Die Vorgaben des Gesetzes an die Energieverbrauchseffektivität von Rechenzentren sieht der BDEW hingegen kritisch. So wurden die besonderen Anforderungen von Unternehmen der kritischen Infrastruktur, zu denen die Unternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft zählen, nicht berücksichtigt. Hier kann es, insbesondere bei den Informationspflichten, zu Konflikten mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der KRITIS-Verordnung bzw. den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik kommen. Noch unklar ist die Auswirkung der Verpflichtung für Rechenzentren, ab 2027 ausschließlich Strom aus erneuerbaren Quellen zu nutzen. Eine Abschätzung, ob die hierfür benötigten Strommengen am Markt verfügbar sein werden und welche Folgen das für den Marktpreis dieses Stroms und damit die Betriebskosten der Rechenzentren hat ist derzeit kaum möglich.
Ob und welchen Beitrag dieses Gesetz in der Praxis zur Gesamteinsparung leistet, kann im Vorfeld schwer abgeschätzt werden. Daher empfiehlt der BDEW eine kurzfristige Evaluierung der Auswirkungen des Gesetzes.“