„Die Unternehmen der Energiewirtschaft sehen derzeit durch die Omikron-Variante kein erhöhtes Risiko für die Versorgungssicherheit. Sie beobachten die Entwicklungen aber sehr genau und führen regelmäßig Risikobewertungen durch, um die dynamische Entwicklung der Lage national und international entsprechend zu berücksichtigen. Die Sicherstellung der Versorgung hat für die Betreiber kritischer Infrastrukturen höchste Priorität. Die bewährten Notfall- und Pandemiepläne kommen weiterhin zum Einsatz. Ein wichtiger Faktor ist zudem, dass freiwillige Erhebungen der Unternehmen eine Impfquote von 80-90 Prozent bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergeben haben. Das lässt darauf hoffen, dass zumindest mit weniger schweren Krankheitsverläufen zu rechnen ist.
Die Energie- und Wasserwirtschaft nutzt bereits in weiten Teilen Fernwirktechnik und verfügt über einen hohen Automatisierungsgrad. Trotzdem ist natürlich der Einsatz von Personal notwendig, dessen Schutz höchste Priorität eingeräumt wird. Besonderes Augenmerk liegt auf dem gesicherten Einsatz des betriebsnotwendigen Schlüsselpersonals, insbesondere hochspezialisierte Expertinnen und Experten, die für das Gesamtsystem an entscheidenden Schaltstellen arbeiten und nicht ohne Weiteres ersetzbar sind. Dies betrifft etwa Tätigkeiten in Netz- und Kraftwerksleitzentralen und im Stör- und Havariedienst. Auch das Service-, Reparatur- und Wartungspersonal nimmt vor Ort wesentliche Aufgaben wahr, häufig auch im direkten Kontakt mit der Bevölkerung und in Hotspots oder sensiblen Bereichen wie Altenheimen und Krankenhäusern.
Richtig ist, dass der Expertenrat der Bundesregierung nun die Bedeutung der Energie- und Wasserwirtschaft als kritische Infrastruktur neben dem Gesundheitssektor, der Feuerwehr und Polizei ausdrücklich hervorhebt. Eine funktionierende Energie- und Wasserwirtschaft ist essentiell zur Aufrechterhaltung aller wichtigen Funktionen des Gemeinwesens. Erforderlich sind deshalb die Einbindung in alle relevanten Krisenstäbe, um rechtzeitig auch regionale Schwierigkeiten lösen zu können, aber auch Ausnahmeregelungen für das Schlüsselpersonal. Für den Einsatz ihres Schlüsselpersonals brauchen die Unternehmen größtmögliche Flexibilität. So müssen vor allem bei den Quarantäne-Regelungen und der Kinderbetreuung Ausnahmen möglich sein, damit betriebsnotwendige und arbeitsfähige Personen bei Engpässen auch tatsächlich eingesetzt werden können. Hierzu braucht es klare Regelungen, die bundesweit gelten und von den Gesundheitsämtern ohne Zögern vor Ort angewendet werden.“
Hintergrund
Als Betreiber kritischer Infrastrukturen ist das Krisen- und Notfallmanagement für die Versorger eine Daueraufgabe höchster Priorität. Sie führen bereits seit Beginn der Pandemie regelmäßig Risikobewertungen durch, da die Lage national und international sehr dynamisch ist. Die Situation muss vor dem Hintergrund der zunehmenden Krankenfälle sowie der Dauer der Pandemie immer wieder neu bewertet werden. Die Branche hat im Rahmen ihres Krisen- und Notfallmanagements Prozesse aufgesetzt, die regelmäßig getestet, geprüft und evaluiert werden.
Größtes Augenmerk legen die Unternehmen auf die Sicherstellung von betriebsnotwendigem Personal (sowohl eigenes als auch solches von Dienstleistern). Dies gilt v. a. für die Netzleitstellen und Kraftwerkswarten sowie für die technischen Rufbereitschaften zur Entstörung. Die Energie- und Wasserwirtschaft nutzt in weiten Teilen Fernwirktechnik und verfügt über einen hohen Automatisierungsgrad. Besondere Beachtung finden Arbeitsbereiche wie Leitstellen, Entstörungsdienste sowie dazugehörige Unterstützungsprozesse. Hier werden zusätzlich vorsorgliche Maßnahmen für den Fall einer Quarantäneanordnung ergriffen.
Die Unternehmen vor Ort bewerten kontinuierlich, welche spezifische Maßnahmen erforderlich sind. Hierzu gehören:
- Zutrittsbeschränkungen für relevante Gebäudebereiche.
- Der Schutz des Schlüsselpersonals zur Sicherstellung der betrieblichen Abläufe innerhalb der Organisation zur Sicherstellung eines Notbetriebs.
- Ggf. die Isolierung von notwendigem Fachpersonal für den Betrieb sensibler Bereiche voneinander.
- Ggf. Vorkehrungen. dass Personal bei Auftreten eines Verdachtsfalls im Team aus getrennten Räumen arbeiten kann.
- Die Planung des Personaleinsatzes nach ausgearbeiteten Notfallschichtplänen.