Das Europäische Gericht erster Instanz (EuG) hat mit seinem Urteil vom 24. Januar 2024 festgestellt, dass die KWKG-Förderung keine staatlichen Beihilfen darstellt. Dies widerspricht der EU-Kommission, die in ihrem Beschluss im Sommer 2021 eine Beihilfeeigenschaft festgestellt hatte und damit eine Weiterentwicklung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) unter beihilferechtliche Vorbehalte gestellt hatte. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Das Urteil zum Rechtsstreit der Bundesregierung mit der EU-Kommission über die staatliche Beihilfe des KWKG ist ein sehr positives Signal für die Energiebranche und kann eine erhebliche Erleichterung des Ausbaus der Kraft-Wärme-Kopplung bedeuten. Gerade die vom Bundeshalt unabhängige Finanzierung des KWKG über eine Umlage war bei dem Urteil der ausschlaggebende Faktor.
Mit dem Urteil kann die Umstellung der hocheffizienten Technologie der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) auch auf die Bedürfnisse einer klimaneutralen Brennstoffversorgung nun endlich fortgesetzt werden. Mit einer Weiterentwicklung des KWKG über 2026 hinaus kann die Kraft-Wärme-Kopplung zudem die so dringend erwartete Kraftwerksstrategie zum Aufbau von steuerbarer Erzeugungskapazität und zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit im Bereich Strom und Wärme flankieren.
Die Bundesregierung sollte nun zügig eine Novellierung des KWKG anstoßen und dabei insbesondere die bislang noch unter Vorbehalt stehende Vorbescheid-Regelung für derzeit im Bau befindliche KWK-Projekte bis 2029 auf rechtssichere Füße stellen.“