Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, die an dem Gipfel teilnimmt, erklärt hierzu:
„Die bislang von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zum beschleunigten Windenergie-Ausbau gehen schon in die richtige Richtung. Aber es muss noch viel mehr passieren, damit der Windenergieausbau auf die Überholspur kommt. Um die Ausbauziele zu erreichen, ist eine Vervierfachung der Ausbaugeschwindigkeit bei Windenergieanlagen an Land notwendig. Die geplante Strategie des Bundeswirtschaftsministeriums kann dazu wichtige Beiträge leisten, wenn sie die wichtigsten noch bestehenden Hemmnisse beseitigt. Bürokratische Hürden müssen, wo immer möglich, abgebaut werden.
Besonders wichtig ist, dass das Ziel, zwei Prozent der Fläche der Bundesrepublik für Windenergie-Projekte nutzen zu können, schon bis Ende 2025 planerisch umgesetzt wird. Bislang soll dieses Ziel erst im Jahr 2032 umgesetzt sein. Das ist ein viel zu langer Zeitraum. Es müssen schnell zusätzliche Flächen bereitgestellt und kommunale Handlungsspielräume bei der Ausweisung von Flächen erweitert werden. Um es in einen Satz zu packen: Wir brauchen jetzt schnell mehr Flächen und es muss dafür gesorgt werden, dass darauf zügig Windenergieanlagen aufgestellt und in Betrieb genommen werden.
Der Bund sollte sich außerdem dafür einsetzen, dass der Denkmalschutz in den Ländern nicht zur Bremse der Energiewende wird. Und wenn an einem Standort bestehende Windenergieanlagen durch neue, leistungsfähigere Anlagen ersetzt werden, dann muss es für solche Vorhaben ein vereinfachtes Genehmigungsrecht geben. Denn durch das Repowering ändert sich die Nutzung einer Fläche nicht, sie wird nur effizienter für die Stromerzeugung genutzt.
Ein weiteres wichtiges Thema: Die EU-Notfall-Verordnung bringt erhebliches Beschleunigungspotenzial beim Artenschutz für Wind-Projekte in ausgewiesenen Windenergiegebieten. Leider enthalten die nationalen Regelungen im Windenergieflächenbedarfsgesetz noch zahlreiche Unklarheiten. Wir brauchen schnell bundeseinheitliche Vollzugshinweise samt eines praxisgerechten Anwendungsleitfadens für die Genehmigungsbehörden vor Ort.
Zudem ist es unerlässlich, den Ausbau des Stromnetzes als Grundvoraussetzung für die Energiewende im gleichen Tempo voranzubringen. Wir setzen uns deshalb im Rahmen des EU-Prozesses zur Novelle der Erneuerbare-Energien-Richtlinie für effektive Beschleunigungsmaßnahmen für den Ausbau der Netze auf allen Ebenen ein. Im nationalen Recht kann der Ausbau schon jetzt vorangetrieben werden, indem das „überragende öffentliche Interesse“, das für Verteilnetze unterhalb von 110 kV jüngst im Außenbereich von Ortschaften etabliert wurde, auch für den Innenbereich geregelt wird.
Die Energiebranche will den Turbo beim Ausbau der Windenergie-an-Land einschalten. Wir begrüßen daher die Initiative des Bundeswirtschaftsministers und werden uns konstruktiv in den Prozess zur Erarbeitung der Windenergie-an-Land-Strategie einbringen.“