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BDEW zum Mas­ter­plan Lad­ein­fra­struk­tur

Das Bun­des­ka­bi­nett hat heute den Mas­ter­plan Lad­ein­fra­struk­tur II be­schlos­sen. Der Mas­ter­plan soll die Rah­men­be­din­gun­gen für den Ausbau der Lad­ein­fra­struk­tur wei­ter­ent­wi­ckeln. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Der Mas­ter­plan Lad­ein­fra­struk­tur verpasst nach einem drei­vier­tel Jahr Arbeit mit seinen 68 Ein­zel­maß­nah­men die Chance, gezielt die Brems­klöt­ze zu be­sei­ti­gen, die schon viel zu lange auf Seiten der öf­fent­li­chen Hand den schnel­le­ren La­de­säu­len­aus­bau er­schwe­ren. Während der pri­vat­wirt­schaft­li­che Ausbau des La­de­an­ge­bots vor allem auf pri­vat­wirt­schaft­li­chen Flächen läuft, sollte auch der Bund seine Flächen endlich für Lad­ein­fra­struk­tur zu­gäng­lich machen. Gleich­zei­tig brauchen wir mehr Tempo bei den Ge­neh­mi­gun­gen und deutlich weniger Bü­ro­kra­tie bei den För­der­pro­gram­men. Bei diesen wichtigen Punkten muss es nun voran gehen.

Der Mas­ter­plan II führt zu mehr staat­li­cher Planung und Steuerung. Ob die 68 Maßnahmen des Mas­ter­plans und damit vor allem mehr staat­li­che Planung und Steuerung den Ausbau effizient vor­an­brin­gen, be­zwei­feln wir. So be­schäf­tigt sich der Mas­ter­plan vor allem mit be­hörd­li­chen Prüf­auf­trä­gen, Konzepten, staat­li­cher Planung, staat­li­chem Stel­len­auf­bau und staat­li­chen Aus­schrei­bun­gen. Wie das immer noch nicht ab­ge­schlos­se­ne Aus­schrei­bungs­ver­fah­ren des für 2023 an­ge­kün­dig­ten „Deutsch­land­net­zes“ zeigt, macht der Staat den Ausbau des La­de­an­ge­bots nicht schneller, besser oder günstiger. Der Mas­ter­plan ist deshalb leider eine teure Schau­fens­ter­po­li­tik.

Der pri­vat­wirt­schaft­lich or­ga­ni­sier­te Ausbau des La­de­an­ge­bots läuft dagegen bereits seit Jahren. Mit den aktuell vor­han­de­nen La­de­säu­len lassen sich schon heute sechs Millionen Fahrzeuge versorgen. Auf den Straßen fahren rund 760.000 voll­elek­tri­sche Pkw. Auch die Zu­frie­den­heit bei den E-Mo­bi­lis­tin­nen und E-Mo­bi­lis­ten ist groß: Laut einer re­prä­sen­ta­ti­ven Umfrage des BDEW sagen drei Viertel, dass sich das Laden an öf­fent­lich zu­gäng­li­chen La­de­sta­tio­nen (deutlich) ver­bes­sert hat. Das zeigt, wir sind hier bereits auf dem richtigen Weg. Und es ist auch an der Zeit, dass die Bun­des­re­gie­rung endlich ihr ver­al­te­tes Ziel von einer Million La­de­punk­ten zugunsten einer rea­lis­ti­sche­ren Be­darf­s­ein­schät­zung kor­ri­giert.

Mit La­de­säu­len allein wird der Ver­kehrs­sek­tor jedoch seine Kli­ma­zie­le nicht erreichen. Elek­tro­mo­bi­li­tät muss ganz­heit­lich be­trach­tet werden. Es braucht eine Strategie der Bun­des­re­gie­rung, wie sie ihr ver­kehrs­po­li­ti­sches Kernziel, 15 Millionen voll­elek­tri­sche PKW im Jahr 2030, erreichen will. Wie die BDEW-Nut­zer­be­fra­gung zeigt, ist das Fahr­zeug­an­ge­bot der we­sent­li­che Engpass. Wir brauchen daher einen grund­sätz­li­chen Rahmen „pro Elek­tro­mo­bi­li­tät“, der sich durch alle re­le­van­ten The­men­fel­der zieht: von der Steu­er­ge­setz­ge­bung, über am­bi­tio­nier­te­re CO2-Flot­ten­grenz­wer­te für neu zu­ge­las­se­ne Pkw, bis hin zu der Nutzung des öf­fent­li­chen Raums.“

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