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BDEW zum Netzanschlussgipfel

Heute hat Bundeswirtschaftsminister Habeck zum Netzanschlussgipfel geladen, um sich mit der Branche zur Fokus-Agenda auszutauschen, die die verschiedenen Dimensionen und Maßnahmen für eine Beschleunigung bei Netzanschlüssen auffächert. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: 

Die Netzbetreiber leisten gerade unglaublich viel bei den Netzanschlüssen: Sie bewältigen die sprunghafte Zunahme von Netzanschlussbegehren mit erheblichem Einsatz und leisten damit einen wichtigen Beitrag zum Gelingen der Energiewende. Allein die Netzanschlüsse von Erneuerbaren-Energien-Anlagen ist von April letzten Jahres von 2,5 Millionen auf heute 3,66 Millionen gestiegen. Ein Anstieg um 45 Prozent, der aus dem Stand bewältigt werden musste. Hinzu kommen die gestiegenen Netzanschlussbegehren auf Verbrauchsseite, etwa von Rechenzentren, Wärmepumpen und Wallboxen. Diese Entwicklung wird weiter an Fahrt gewinnen und muss von den Netzbetreibern bewältigt werden. Die Branche hat bereits zahlreiche Vereinfachungen umgesetzt, beispielsweise durch die Einführung von Digitalplattformen und einheitlichen Prozessen für Netzanschlussbegehren.

Um die bevorstehende Welle weiterer Anschlussbegehren in den nächsten Jahren noch besser bewältigen zu können, braucht es jedoch weitere Vereinfachungen und Standardisierungen. Der vom Bundeswirtschaftsministerium angestoßene Fokus-Agenda-Prozess ist der richtige Weg, um zu praxistauglichen und effizienten Konzepten zu kommen. Insbesondere die Unterscheidung zwischen Massenprozessen und Projektgeschäft ist hier entscheidend: Während die zahlreichen kleineren Anschlussbegehren effizient zu standardisieren sind, brauchen die Unternehmen für Projekte ab der Mittelspannungsebene deutlich mehr Zeit für eine individuelle Bearbeitung.

Neben der Standardisierung und Vereinfachung ist auch der Bürokratieabbau ein wichtiger Hebel, um Ressourcen für Netzanschlussbegehren freizuhalten. Um es klar zu sagen: Die Netzbetreiber könnten deutlich schneller die Netzanschlussbegehren abarbeiten, wenn ihre Ressourcen nicht durch weitere Administrationsanforderungen, die nicht den Netzbetrieb betreffen, etwa in Form verzichtbarer Melde- und Berichtspflichten gebunden wären. Auch die schnellere regulatorische Anerkennung von erhöhten operativen Kosten würde den Netzbetreibern helfen. Überdies gibt es weitere Stellschrauben in den Rahmenbedingungen - von einem einheitlichen Schwellenwert von 30 kW für Erneuerbare Anlagen im EEG bis hin zu einer Neukonzeption des Netzanschlussbegehrens.

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