"Wenn es um den Grundwasser- und Gewässerschutz für die Trinkwasserversorgung geht, müssen alle hierfür zuständigen Akteure künftig eingebunden werden - das gilt gerade für die Wasserwirtschaft. Andernfalls kann sich die Wasserwirtschaft nicht an Ergebnisse dieser Kommission gebunden fühlen. Insbesondere muss es darum gehen, für den Schutz der Wasserressourcen die EU-Nitratrichtlinie ohne Wenn und Aber vollständig in deutsches Recht umzusetzen. Der Schutz vor Nitrat-Einträgen aus der Landwirtschaft muss wirksam und nachhaltig in der Dünge-Verordnung verankert werden. Dies ist nicht zuletzt vor dem Hintergrund des Klimawandels und zunehmenden Trockenperioden essentiell."