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Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW)

BDEW zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Gebäudeenergiegesetz

Gestern hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Gebäudeenergiegesetz (GEG) nicht mehr in der laufenden Sitzungswoche im Bundestag behandelt werden darf. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist zwar kein Beinbruch mit Blick auf ein Inkrafttreten des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1.1.2024. Allerdings zeigt sich hier ganz klar: Immer kürzere Beratungs- und Anhörungsfristen bei Gesetzgebungsverfahren sind der falsche Weg.

Wichtig bleibt, dass kommunale Wärmeplanung und Gebäudeenergiegesetz miteinander verzahnt werden. Hier sind wir auf einem guten Weg. Die bereits beschlossene flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschafft den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Die in den vergangenen Wochen erreichten Änderungen des Gesetzes geben Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindern Fehlinvestitionen.“
 

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