„Eine Wärmeplanung auf kommunaler Ebene bietet einen verbindlichen Fahrplan hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Wenn die Rahmenbedingungen richtig ausgestaltet sind, gibt sie sowohl Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern als auch den beteiligten Kommunen und Unternehmen Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen.
Aus Sicht des BDEW ist ein verbindlicher und bundeseinheitlicher, aber auch praktikabler Rahmen für die kommunale Wärmeplanung entscheidend, um die Wärmewende vor Ort umzusetzen. Das bedeutet konkret: Das Wärmeplanungsgesetz sollte für alle Kommunen gelten. Dabei sollten gerade auch ländliche und dünner besiedelte Gebiete miteingeschlossen werden. Zudem sollte das Wärmeplanungsgesetz klare Kriterien für die Transformationspläne der Netzbetreiber enthalten. Mit Blick auf die Datenerhebung und den Datenschutz gibt es zwar kleinere Verbesserungen im Vergleich zum ersten bekannt gewordenen Gesetzentwurf. Um das Gesetz für die Kommunen und die betroffenen Unternehmen praktikabler zu machen, müssen die Vorgaben mit Blick auf Detailtiefe und Menge der zu liefernden Daten weiter reduziert werden.
Für die Wärmewende benötigen wir ein Gesamtkonzept. Dazu gehört neben dem heute im Bundestag diskutierten Gebäudeenergiegesetz unter anderem das Wärmeplanungsgesetz. Es ist gut, dass die Bundesregierung nun eine enge Verzahnung der beiden Gesetze plant. Dieser Gedanke muss nun trotz der geplanten zeitnahen Verabschiedung des Gebäudeenergiegesetzes sinnvoll umgesetzt werden.“
Die BDEW-Stellungnahme zum Wärmeplanungsgesetz finden Sie hier.