„Die Branche hat sich in den vergangenen Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt, dass die Kundinnen und Kunden bei den außergewöhnlich hohen Preisen kurzfristig entlastet werden. Dies gelingt nur mit einfach umsetzbaren und kurzfristig möglichen Maßnahmen. Die Gaspreisbremse auf den 01.01.2023 vorzuziehen scheitert nicht am fehlenden Willen der Energiewirtschaft, sondern an der Unmöglichkeit der technisch-administrativen Umsetzung in so kurzer Frist. Die erforderliche Umstellung der IT-Prozesse ist so komplex, dass die breite Front der Energieversorger dies in dieser kurzen Frist nicht stemmen kann. Genau deshalb wurde die Einmalzahlung für Dezember entwickelt. Diese kann auch im Januar erneut ausgezahlt werden, um den Zeitraum bis zum 01.03.2023 zu überbrücken.“