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Pressestatement

BDEW zur angekündigten Gas-Umlage

Bundeskanzler Olaf Scholz hat heute ein umfangreiches Maßnahmenpaket angekündigt, das die Einführung einer Umlage zur Finanzierung von Gasersatzmengen, die Stützung von Gasimport-Unternehmen sowie Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher beinhaltet. Hierzu erklärt die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung Kerstin Andreae:

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung gleich am Anfang der Gas-Lieferkette ansetzt: Die Handlungsfähigkeit der Gas-Importeure muss im Fall von Gaslieferkürzungen sehr kurzfristig gesichert werden, damit sie die erforderlichen Gasersatzmengen trotz extrem steigender Börsenpreise beschaffen und liefern können. Dominoeffekte im Energiemarkt müssen unter allem Umständen vermieden werden, da sonst die Energieversorgungssicherheit nicht aufrechterhalten werden kann. 
Die schnelle und verlässliche Weitergabe von Ersatzbeschaffungskosten in Form der geplanten Umlage ist daher eine wichtige Maßnahme zur Erhaltung der Liquidität der Energieversorgungsunternehmen. 

Die Ausgestaltung der Umlage muss nun schnellstmöglich festgelegt werden. Sie muss einfach, praktikabel und rechtssicher erhoben werden können. Die Umlage sollte von allen Letztverbrauchern gleichmäßig und ohne Privilegierung bestimmter Kundengruppen erhoben werden. Das ermöglicht eine transparente Berechnung der Umlage und eine faire Lastenverteilung. Die Unternehmen brauchen Zeit, um die Umsetzung zu organisieren. Wichtig ist, dass Kunden und Unternehmen Planungssicherheit erhalten und sich möglichst frühzeitig auf eine Anpassung der Umlage einstellen können. 

Klar ist: Die aktuellen Herausforderungen sind außergewöhnlich, daher bedarf es auch außergewöhnlicher Maßnahmen, um die Haushalte und Unternehmen vor explodierenden Kosten zu schützen und die Handlungsfähigkeit der Energieversorger zu sichern. 
Die hohen und weiter steigenden Gaspreise sind für die Kundinnen und Kunden eine erhebliche Belastung. Es ist deshalb gut, dass Bundeskanzler Scholz heute weitere Entlastungen für Verbraucherinnen und Verbraucher angekündigt hat. Eine weitere Möglichkeit, Kosten abzufedern, ist eine zeitliche Streckung der Umlage. Die hierfür erforderliche Zwischenfinanzierung, beispielsweise über die Kreditanstalt für Wiederaufbau, muss dabei sichergestellt werden.“

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