Drucken

Pressestatement

BDEW zur Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz

Heute findet im Bundestag die Anhörung zum Gebäudeenergiegesetz statt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, die als Sachverständige an der Anhörung teilnimmt:

„Die von der Regierungskoalition angekündigten Verbesserungen lassen hoffen, dass wir letztlich ein Gesetz erhalten, das die Wärmewende nach vorne bringt, ohne die Menschen zu überfordern. Die Regierungsfraktionen stehen nun vor der Aufgabe, die Einigung der Koalition in praktikable Regelungen zu gießen. An vielen Stellen wird die Umsetzbarkeit von den konkreten Formulierungen abhängen.
 
Es ist erfreulich, dass die Bundesregierung der Empfehlung der Energiewirtschaft gefolgt ist, das Gebäudeenergiegesetz mit der kommunalen Wärmeplanung zu verzahnen. Die flexiblere Gestaltung der Übergangsfristen, abhängig vom Vorliegen einer kommunalen Wärmeplanung, verschafft den Netzbetreibern Zeit, die notwendige Transformation ihrer Netze zu planen. Zudem gibt sie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern Planungssicherheit und verhindert Fehlinvestitionen. 

Positiv ist auch, dass die Bundesregierung die ursprünglich geplanten starren und unrealistischen Transformationsvorgaben für die Gasnetze aus dem Gesetz streichen möchte. Auch die Öffnung der Erfüllungsoptionen für das Ziel von 65 Prozent Erneuerbaren, zum Beispiel mit Blick auf Holzpellets, ist zu begrüßen.

Ein Problem des ursprünglichen Gesetzentwurfs war, dass bei seiner Entstehung die Kompetenzen der Praxis zu wenig genutzt wurden. Inkonsistenzen und fehlende Umsetzbarkeit hätten so frühzeitiger erkannt werden können.
 
Die Transformationspläne zu Fernwärme sollten, wie angelegt, ausschließlich im Wärmeplanungsgesetz behandelt werden. Die Verabschiedung dieses Gesetzes bis Ende des Jahres erlaubt ausreichend Zeit für weitere Anpassungen unter Nutzung der Kompetenzen der Branche.“

Ansprechpartner

Suche