„Die Bestätigung des Netzentwicklungsplans ist erfreulich. Nun ist es wichtig, diesen auch zügig umzusetzen und mit der Schaffung des entsprechenden gesetzlichen und regulatorischen Rahmens voranzubringen.
Der genehmigte Netzentwicklungsplan verdeutlicht die Dringlichkeit eines zügigen Netzausbaus. Gerade in dieser Zeit, in der die Netzbetreiber mehr denn je auch auf internationale Investoren angewiesen sind, sollte die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bieten. Vor diesem Hintergrund ist es nicht nachvollziehbar, dass die Bundesnetzagentur den EK-Zinssatz in dem von deutlich gestiegenen Zinsen geprägten Umfeld lediglich für neue Investitionen angehoben hat, der Zinssatz für Bestandsanlagen jedoch zu Jahresbeginn 2024 um 25 Prozent gesunken ist, wie sie es 2021 festgelegt hatte. Dieses Vorgehen irritiert nicht nur den Kapitalmarkt, es schränkt auch den finanziellen Handlungsspielraum der Netzbetreiber ein, da Neuinvestitionen auch aus den Erträgen aus dem investierten Eigenkapital bestritten werden.
Zu den Investitionen in die Übertragungsnetze kommen notwendige weitere Milliarden-Investitionen für den Um- und Ausbau der Verteilnetze, um die neuen Bedarfe der Netznutzer abbilden zu können. Die Netzbetreiber stellen sich dieser Herausforderung. Sie müssen sich dabei aber auch darauf verlassen können, dass die Bundesnetzagentur einen verlässlichen und wettbewerbsfähigen Rahmen für Investitionen bietet.“