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BDEW zur Debatte über das Wärmeplanungsgesetz

Zu den bekannt gewordenen Plänen der Bunderegierung für das Wärmeplanungsgesetz erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Vor Ort kann am besten entschieden werden, welche Technologie am sinnvollsten ist, um die Wärmeversorgung schnell und effizient klimaneutral zu machen. Es ist daher gut, dass die Bundesregierung nun an einem verbindlichen gesetzlichen Rahmen für die kommunale Wärmeplanung arbeitet. Die Art und Weise allerdings, wie derzeit Gesetzentwürfe an die Öffentlichkeit gelangen, dienen nicht einer sachlichen Debatte. Statt parteitaktischer Erwägungen brauchen wir wieder einen inhaltlichen Diskurs darüber, wie die Wärmewende zum Erfolg werden kann. Richtig ausgestaltet kann das Gesetz allen Beteiligten vom Hauseigentümer bis zum Netzbetreiber die dringend notwendige Planungssicherheit geben.

Die bekannt gewordenen Pläne der Bunderegierung geben einen sinnvollen und durchdachten Rahmen für eine bundeseinheitliche und flächendeckende Wärmeplanung vor. Die Umsetzungsfristen von zwei bzw. vier Jahren je nach Größe der Kommune sind ambitioniert, aber aufgrund des hohen Zeitdrucks angebracht. Richtig ist auch die vorgesehene enge Einbindung der Infrastrukturbetreiber und Energieversorgungsunternehmen in die Wärmeplanung. Sie kennen die Gegebenheiten vor Ort am besten und sind die entscheidenden Akteure in der praktischen Umsetzung der Wärmeplanung. Denn hierbei wird es vor allem auf eine integrierte Energieinfrastrukturplanung vor Ort ankommen.

Wir lehnen allerdings ab, dass die Netzbetreiber gebäudescharfe Daten liefern und damit – ohne Kostenerstattung - eine hoheitliche Aufgabe der Kommune wahrnehmen sollen. Kritisch sehen wir auch die Fülle von Daten, die im Rahmen der Bestandsanalyse für die kommunale Wärmeplanung erhoben werden sollen. Es ist fraglich, ob diese Detailtiefe notwendig und zweckmäßig ist.

Wichtig ist nun eine enge Verzahnung des Wärmeplanungsgesetzes mit dem Gebäudeenergiegesetz, einem Rechts- und Regulierungsrahmen für die Transformation der entsprechenden Netzinfrastrukturen und einer effektiven Förderung für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer. Die Wärmewende kann nur gelingen, wenn alle Instrumente und Maßnahmen ineinandergreifen.

Wir brauchen ein Gesamtkonzept für die Wärmewende. So sollten die Übergangsfristen des GEG an die Wärmeplanung angepasst werden – zum Beispiel durch eine Verlängerung der 3 Jahre auf 5 Jahre. Denn erst wenn eine kommunale Wärmeplanung vorliegt, weiß der Hauseigentümer, welche Option für ihn sinnvoll ist. Das vermeidet Fehlinvestitionen.“

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