„Die Steuer- und Abgabenlast auf Strom ist mit 53 Prozent zu hoch. Von 100 Euro Stromrechnung sind 53 Euro staatlich verursacht. Mit Blick auf diese Belastungen kann es nur eine richtige Schlussfolgerung geben: Runter mit der Steuerlast!
Was die Bundesregierung im Rahmen ihres Klimapakets hier plant, ist zu wenig: Im ersten Schritt soll die EEG-Umlage im Jahr 2021 um 0,0025 Euro pro Kilowattstunde gesenkt werden. Das bedeutet für einen Haushalt eine monatliche Entlastung von gerade einmal 73 Cent. Hinzu kommt, dass die Senkung der EEG-Umlage mit Steuermitteln beihilferechtlich problematisch ist.
Viel zielführender wäre es, die Stromsteuer auf das europarechtlich zulässige Minimum zu senken. Das ergäbe eine Senkung der Steuer- und Abgabenlast auf Strom um immerhin 2 Cent je Kilowattstunde. Für einen Durchschnitthaushalt würde dies etwa 84 Euro Entlastung pro Jahr bedeuten.“
Mit Blick auf die gestiegene EEG-Umlage sagte Kapferer: „Vor zwei Jahren wurde die Förderung der Erneuerbaren Energien umgestellt. Statt einer fixen Vergütung wird die Förderhöhe über Ausschreibungen ermittelt, bei der das niedrigste Gebot für eine bestimmte Ausbaumenge den Zuschlag erhält. Diese Umstellung wird sich in Zukunft dämpfend auf die Kosten des Erneuerbaren-Ausbaus und damit auf die EEG-Umlage auswirken.
Wichtig ist jetzt, dass der Ausbau der Windenergie an Land wieder Fahrt aufnimmt. Die letzten vier Ausschreibungsrunden für Windenergie an Land waren teils massiv unterzeichnet. In der Ausschreibung im August dieses Jahres gab es zum Beispiel nur Zuschläge für eine Menge von 208 Megawatt statt der möglichen 650 Megawatt. Ursache sind zahlreiche Hemmnisse wie schleppende Genehmigungsverfahren, Widerstände vor Ort und pauschale Abstandsregelungen für Windkraftanlagen. Hier muss es schnell Verbesserungen für den Windenergie-Ausbau geben. Dabei geht es insbesondere um die Gewährleistung der Flächenverfügbarkeit, die Handhabbarkeit naturschutzrechtlicher Vorgaben, die Stärkung der Kommunen und Behörden vor Ort sowie die Beschleunigung der gerichtlichen Überprüfung.“
Hinweis: In der Anlage finden Sie eine Grafik zur Entwicklung der Strompreis-Bestandteile.