Das Bundeskabinett hat heute die Ausschreibungsverordnung für Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) sowie die Verordnung für die gemeinsame Ausschreibung für Windenergieanlagen an Land und Photovoltaikanlagen (PV) verabschiedet. Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
"Es liegt nun ein praktikabler Verordnungsentwurf für die Einführung von Ausschreibungen im Kraft-Wärme-Kopplungs-Gesetz auf dem Tisch. Das Bundeswirtschaftsministerium hat darin zentrale Empfehlungen der Branche berücksichtigt."
Die Verordnung regelt auch die Ausschreibung für innovative KWK-Systeme. Das schafft die Voraussetzung, damit Technologien zur Einbindung hoher Wärmeanteile aus Erneuerbaren Energien in der Praxis erprobt werden können. "Das ist ein weiterer Schritt, um die KWK-Systeme zukunftsfähig zu machen und ein wichtiger Beitrag zur Dekarbonisierung des Gebäudesektors", so Kapferer.
Allerdings sind die Vorgaben für innovative KWK-Systeme sehr hoch gesteckt. Zudem engt die Beschränkung auf Solarthermie, Geothermie und Wärmepumpen die Vielfalt an Optionen und Brennstoffen unnötig ein. Eine größere Technologieoffenheit würde die Kosteneffizienz steigern und die Innovationskraft beflügeln.
Zugleich befasste sich das Kabinett heute mit dem Verordnungsentwurf für die Einführung gemeinsamer Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land und PV-Anlagen. Hierzu Kapferer: "Grundsätzlich ist die Erprobung technologie-übergreifender Ausschreibungen zu begrüßen. Denn je stärker der Wettbewerb, umso größer der Anreiz, die Potentiale zur Kostensenkung zu erschließen. Allerdings muss das Ausschreibungssystem so gestaltet sein, dass keine der Technologien regulatorisch bedingte Wettbewerbsnachteile hat."
Mit der Verordnung für die gemeinsame Ausschreibung setzt die Bundesregierung die Vorgaben der Europäischen Kommission im Rahmen der beihilferechtlichen Genehmigung des EEG 2017 um.