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Pressestatement

BDEW zur Einigung auf EU-Strommarktreform

Zu den Ergebnissen des Trilogs über die EU-Strommarktreform erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist sehr erfreulich, dass Kommission, Rat und Parlament nach nur 9 Monaten eine vorläufige Einigung zum EU-Strommarktdesign erzielt haben. Zum Abschluss der spanischen Ratspräsidentschaft, der diese Reform ein besonderes Anliegen war, sowie dem EU-Energieministerrat am 19. Dezember, ist dies ein wichtiges Signal. Der Kompromiss enthält aus unserer Sicht einige erfreuliche Punkte: Begrüßenswert ist insbesondere, dass so genannte zweiseitige Differenzverträge (CfDs) bzw. äquivalente Mechanismen weiterhin freiwillig bleiben: Es wird also auch künftig kein Zwang auf Projektierer im Bereich Erneuerbare Energien ausgeübt, solche Differenzverträge abzuschließen. Unternehmen steht es damit weiterhin frei, entweder Direktverträge zwischen Stromerzeugern und Abnehmern (Power Purchase Agreements - PPA) oder zweiseitige staatliche CfDs abzuschließen. Damit bleiben marktlich-wettbewerbliche Mechanismen im Strommarkt auch mit der neuen Reform erhalten. Diese Einigung kann der EU helfen, ein auf erneuerbaren Energien basierendes Energiesystem aufzubauen. Zugleich werden die Langfristmärkte gestärkt.

Ein sehr wichtiger Punkt ist auch der Verzicht auf eine Erlösabschöpfung für bestimmte Stromerzeugungstechnologien. Dass ein solches Instrument richtigerweise nicht Bestandteil eines langfristigen EU-Strommarktdesigns wird, ist ein wichtiger Beitrag zur Investitionssicherheit beim Erneuerbaren-Ausbau und zum Vertrauen in den Energiemarkt. Eine Erlösabschöpfung würde die Bemühungen, den dringend notwendigen Erneuerbaren-Ausbau zu forcieren, konterkarieren.

Positiv ist die Einigung auch mit Blick auf Kapazitätsmärkte: Es ist gut, dass die Mitgliedstaaten Kapazitätsmechanismen jetzt auch als dauerhaftes Instrument einsetzen können, statt, wie bislang vorgesehen, nur für einen bestimmten Zeitraum.

Problematisch ist aus unserer Sicht allerdings die Entscheidung über die Frage, nach welchen Kriterien künftig der Preiskrisenmechanismus ausgelöst wird. Ein Eingriff in die freie Preisbildung auf den Energiemärkten muss die absolute Ausnahme bleiben und durch entsprechend trennscharfe kumulative Kriterien flankiert werden. Zwar erfolgt die Auslösung nicht automatisch, aber es sollen nur noch zwei statt drei Kriterien ausreichen, um den Preiskrisenmechanismus aktivieren zu können und die verbleibenden Kriterien insbesondere zu Endkundenstrompreisen zudem weiter herabgesetzt wurden.

Nun gilt es, nach Veröffentlichung der finalen Textfassung die erzielte Einigung im Detail zu analysieren.“

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