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Pres­se­state­ment

BDEW zur Fest­le­gung der Bun­des­netz­agen­tur zum §14a En­er­gie­wirt­schafts­ge­setz

Heute haben die Be­schluss­kam­mern 6 und 8 der Bun­des­netz­agen­tur die Fest­le­gung zur netz­ori­en­tier­ten Steuerung von steu­er­ba­ren Ver­brauchs­ein­rich­tun­gen vorgelegt. Danach dürfen Strom­netz­be­trei­ber künftig den Strom­be­zug von neuen steu­er­ba­ren Wär­me­pum­pen oder La­de­sta­tio­nen zeitweise dimmen, wenn eine Über­las­tung des Strom­net­zes droht. Dazu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Die Bun­des­netz­agen­tur hat eine gute Lösung gefunden, mit der der Anschluss von Hun­dert­tau­sen­den Wär­me­pum­pen und Wallboxen nun rasch erfolgen und trotzdem die gewohnt hohe Ver­sor­gungs­si­cher­heit in Deutsch­land ge­währ­leis­tet werden kann. Damit haben die Un­ter­neh­men nach jah­re­lan­gem Ringen nun endlich eine konkrete Grundlage, mit der sie in die Umsetzung gehen können.

Wir werden die Fest­le­gung nun im Detail ana­ly­sie­ren und bewerten. Auf den ersten Blick ist positiv, dass sich die Fest­le­gung stark an dem Fest­le­gungs­ent­wurf ori­en­tiert und ver­schie­de­ne BDEW-For­de­run­gen auf­ge­nom­men wurden. Mit knapp einem Monat zum 01.01.2024 bleibt die Um­set­zungs­frist für die Fest­le­gung sehr am­bi­tio­niert.“

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