Eine solche Konzeption zu erarbeiten und regelmäßig an neue Erfordernisse und Entwicklungen anzupassen, ist richtig. "Bei der weiteren Ausgestaltung der Konzeption sollte die Bundesregierung jedoch die Expertise der Energie- und Wasserwirtschaft systematisch einbeziehen", sagte Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung heute in Berlin.
Dies gilt etwa für den angekündigten Notfallplan Strom, den laut der Konzeption Bund und Länder erarbeiten sollen. "Hier sind zahlreiche Fragen zu klären, die unsere Unternehmen direkt betreffen. Daher sollte die Bundesregierung das Gespräch mit der Branche suchen", so Kapferer. Im Bereich der Gaswirtschaft gibt es bereits einen Notfallplan für die Bundesrepublik Deutschland, zu dem auch der BDEW und die Unternehmen Gaswirtschaft beigetragen haben.
Im Krisenfall sind zudem funktionierende Notsysteme der Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung entscheidend für die Bevölkerung, so der BDEW. In der Wasserwirtschaft gibt es bereits Regelwerke und Konzepte zur Notversorgung, die in Abstimmung mit den kommunalen und regionalen Behörden kontinuierlich weiterentwickelt werden. Auch hier sollte die Politik den intensiven Austausch mit der Branche suchen. Aus wasserwirtschaftlicher Sicht sollte die heute vorgelegte Konzeption an einigen Punkten geschärft werden. So fehlt beispielsweise der Hinweis, dass bereits ein Notbrunnensystem existiert und dass dieses von den Bundesländern modernisiert werden sollte, so der BDEW.