„Mit der Einigung haben die Unternehmen hoffentlich bald wieder eine sichere Grundlage für ihre Planungen und Kalkulationen mit Blick auf ihre KWK-Projekte in der Eigenversorgung. Ob allerdings eine reine Differenzierung nach der Anlagengröße und den Vollbenutzungsstunden den unterschiedlichen KWK-Projekten mit Eigenversorgung gerecht wird, darf bezweifelt werden. Viele solcher KWK-Anlagen versorgen beispielsweise Krankenhäuser, Schulen und kommunale Einrichtungen mit Strom und Wärme. Dieser Fakt blieb unberücksichtigt.
Über die Frage der EEG-Umlageermäßigung hinaus fordert der BDEW die Bundesregierung auf, die Rahmenbedingungen für den Betrieb von KWK-Anlagen insgesamt zu verbessern:
Angesichts der langen Planungszeiträume für größere Anlagen sollte das KWK-Gesetz (KWKG) bis 2030 verlängert werden. Da für innovative KWK-Systeme höhere Zuschläge als für ‚normale‘ KWK-Anlagen im KWKG verankert sind, sollte zudem das Finanzvolumen von derzeit 1,5 auf mindestens 2 Milliarden Euro pro Jahr angehoben werden. Darüber hinaus haben die Ergebnisse der ersten KWK-Ausschreibungsrunde im Dezember 2017 gezeigt, dass das Auktionsvolumen deutlich angehoben werden muss. Der BDEW hält eine Ausschreibungsmenge von mindestens 300 Megawatt pro Jahr für notwendig.“