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Pressestatement

BDEW zur Monopolkommission / Kapazitätsmarkt

Die Monopolkommission spricht sich in ihrem neuen Sektorgutachten Energie für die Einführung eines Kapazitätsmarktes aus. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist bemerkenswert, dass sich jetzt auch die Monopolkommission für einen Kapazitätsmechanismus ausspricht. Der BDEW weist seit langem mit Nachdruck darauf hin, dass das Strommarktdesign fit gemacht werden muss, damit die Ausbauziele im Bereich Erneuerbare Energien erreicht werden und die Stromversorgung bezahlbar und sicher bleibt. Aufgrund der Vielzahl von Unsicherheiten muss die Bundesregierung jetzt endlich Klarheit darüber schaffen, wie Versorgungssicherheit mittel- und langfristig organisiert werden soll. Das heutige Marktdesign vermeidet zwar Brüche, ist aber kein Garant dafür, dass der Dreiklang aus Erneuerbaren Energien, Bezahlbarkeit und Versorgungssicherheit gelingt. Der sowohl von der Bundesregierung als auch von mehreren großen Studien (dena, BDI, Agora etc.) gesehene erforderliche Zubaubedarf an gesicherter Leistung in Deutschland liegt bei rund 20 bis 40 Gigawatt (GW) bis 2030 bzw. 2035.

Zunächst brauchen wir aber Klarheit bei der Kraftwerksstrategie, mit der kurzfristig Investitionen in wasserstofffähige Gaskraftwerke angereizt werden sollen. Damit 2024 die ersten Ausschreibungsrunden erfolgreich durchgeführt werden können, müssen endlich die Auktionsdetails klar sein. Grundsätzlich gilt: Die zügige Realisierung der Kraftwerkskapazitäten braucht Investitionssicherheit. Dies muss auch durch eine kluge Verzahnung der Ausschreibungen mit einem zukünftigen Marktdesign, wie einem Kapazitätsmarkt, gewährleistet werden.

Die weitere Diskussion zu einem Kapazitätsmarkt muss mit Bezug zur konkreten Ausgestaltung und dem sich hoffentlich einstellenden Erfolg der Kraftwerkstrategie geführt werden. Wir haben für einen Kapazitätsmarkt einen konkreten Vorschlag vorgelegt. Ein solcher Markt muss klimaverträglichen konventionellen Erzeugungsanlagen, Anlagen auf Basis Erneuerbarer Energien unter Einschluss von Windenergie und Photovoltaik, lastseitigen Flexibilitäten und Speichern ebenso wie Importen offenstehen. Durch diese Öffnung lässt sich volkswirtschaftliche Effizienz erzielen. Damit Versorgungssicherheit Hand in Hand mit Klimaschutz geht, müssen teilnehmende Anlagen – zusätzlich zu den geltenden Anforderungen – sicherstellen, dass die jeweilige Investition zur Erreichung der Klimaziele für 2030 und 2045 beiträgt.“

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