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Statement für die Presse:

BDEW zur Novelle der Oberflächengewässer-Verordnung

Das Bundeskabinett hat heute die Novelle der Oberflächengewässer-Verordnung verabschiedet. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

"Die Verordnung setzt europäisches Recht um, aber sie löst das eigentliche Problem nicht: Die Vermeidung von Einträgen in die Umwelt an der Quelle der Belastung. Es ist deshalb wichtig, dass die Bundesregierung jetzt eine Arzneimittelstrategie entwickelt, damit bereits bei Herstellung und Zulassung die ökologische Abbaubarkeit von Arzneimitteln gleichrangig berücksichtigt wird. Das Verursacher- und Vorsorgeprinzip muss gestärkt werden. Darauf hat auch der Bundesrat in seiner Entschließung zur Oberflächengewässer-Verordnung hingewiesen: Hersteller von Arzneimittelwirkstoffen sollen künftig finanziell für Umweltschäden durch Medikamentenrückstände aufkommen.

Wir unterstützen den Bundesrat auch in seiner Forderung, die Hersteller zur Veröffentlichung umfangreicher Informationen zur Abbaubarkeit und Umwelt-relevanz von Arzneimittelwirkstoffen zu verpflichten. Daraus möglicherweise abzuleitende Änderungen im Arzneimittelrecht, beispielsweise bezüglich der Zulassung von Arzneimitteln oder deren Medikation, wären dann folgerichtig im Sinne des Verursacherprinzips.

Das Problem von Arzneimittelrückständen in der Umwelt wird angesichts der Alterung der Gesellschaft und dem daraus folgenden steigenden Medikamentenverbrauch künftig größer, wenn wir nicht konsequent gegensteuern. Diese Verantwortung können die Abwasserentsorger nicht allein tragen."

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