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Pressestatement

BDEW zur RED III-Umsetzung bei Wind an Land, Photovoltaik und Speichern

Das Bundeskabinett hat heute die Umsetzung der RED III-Richtlinie für Windenergie an Land, Photovoltaik und Energiespeicheranlagen beschlossen. Hiermit sollen die europäischen Vorgaben zur Beschleunigung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien am selben Standort im Bundesrecht verankert werden. Mit dem vorliegenden Entwurf wird dieses Ziel jedoch nur bedingt erreicht werden können. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Um die Ziele der Energiewende zu erreichen, ist ein weiter beschleunigter Ausbau der Erneuerbaren Energien – insbesondere der Wind- und Solarenergie – unabdingbar. Wir sind hier auf einem guten Weg. Mit dem nun beschlossenen Kabinettsentwurf zur RED III-Umsetzung sind einige sinnvolle Maßnahmen geplant, um den Ausbau weiter zu beschleunigen. An anderen Stellen besteht jedoch die erhebliche Gefahr, dass der Ausbau eher erschwert als beschleunigt wird. Dies ist besonders bedauerlich, da die europäische Erneuerbare-Energien-Richtlinie explizit die Beschleunigung des Ausbaus zum Ziel hatte.

Positiv hervorzuheben ist, dass für die Ausweisung von Solarenergiegebieten nun klare planerische Maßgaben definiert wurden. So kann die Flächenverfügbarkeit für Freiflächen-PV gesteigert werden. Ebenso zu begrüßen ist, dass Energiespeicher nun in Beschleunigungsgebieten die gleichen Vorzüge genießen, wie Wind- und PV-Ausbau. Einige Klarstellungen wie die Bewertung der Umweltauswirkungen von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Beschleunigungsgebieten werden für mehr Handhabbarkeit in den Verfahren sorgen.

Bei etlichen Punkten besteht jedoch dringender Nachbesserungsbedarf. So soll beispielsweise nun auch bei großen Photovoltaik-Freiflächenanlagen eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchgeführt werden. Gleichzeitig ist der Entwurf noch nicht an die UVP-bezogenen Besonderheiten bei PV-Anlagen angepasst. Bei der Windenergie läuft der Entwurf zum Teil den gerade erst beschlossenen Regelungen des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) entgegen. Während im BImSchG der zulässige Abstand zur Altanlage beim Repowering noch vergrößert wurde, sieht die RED III-Umsetzung wieder einen Rückfall auf die alten Abstände vor. Diese Rechtsunsicherheiten erschweren das Repowering erheblich.

Grundsätzlich positiv ist zwar die Herabsenkung der Zahlungen in das nationale Artenhilfsprogramm. Die Ausgestaltung als Einmalzahlung bei Inbetriebnahme ist aus BDEW-Sicht allerdings äußerst kritisch. Dadurch wird unnötig in die Finanzierungsmechanismen der Projektierer eingegriffen und kleinere Unternehmen werden erheblich benachteiligt. 

Darüber hinaus sieht der Entwurf pauschale Abschaltungen zum Schutz von Fledermäusen vor – auch wenn nachweislich keine Fledermäuse am Standort leben. Zudem sollte statt eines pauschalen Ausschlusses von Gebieten zum Schutz bestimmter Vogelarten nur eine klar definierte Gebietskategorie Grundlage für einen Ausschluss sein. Hier muss der Gesetzgeber noch dringend nachbessern und für sinnvolle und passgenaue Rahmenbedingungen sorgen.“

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