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Statement für die Presse:

BDEW zur Verabschiedung der Klärschlamm-Verordnung im Bundeskabinett

Das Bundeskabinett hat heute dem Verordnungsentwurf zur Neuordnung der Klärschlammverordnung zugestimmt. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

"Die Verordnung ist in ihrer jetzigen Form für die Abwasserunternehmen praktikabel. Das ist auch ein Resultat der intensiven Diskussionen zwischen unserer Branche und der Politik. Die jetzt vorgesehenen Übergangsfristen für den Bau von Klärschlammverbrennungs- und Phosphor-Rückgewinnungsanlagen schaffen die notwendige Planungssicherheit für die beteiligten Unternehmen. Der BDEW hatte zudem gefordert, die Klärschlamm-Mitverbrennung nicht durch zu strenge Vorgaben gegenüber anderen Technologien einzuschränken. Die hier ursprünglich geplanten starren Vorgaben wurden gestrichen.

Eine wichtige Forderung des Bundesrates sollte aus unserer Sicht umgehend vom Bundeslandwirtschaftsministerium aufgegriffen werden: Die Länderkammer hat in einer Entschließung gefordert, deutlich schneller als bislang geplant diejenigen Rohstoffe als Düngemittel zuzulassen, die beim Prozess der Phosphorrückgewinnung entstehen. Es wäre aberwitzig, jetzt eine Verpflichtung zur Phosphorrückgewinnung einzuführen, ohne die Zulassung als Düngemittel zu gewährleisten. Hier gilt es, keine Zeit zu verlieren."

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