„Der Gigabit Infrastructure Act enthält viele wichtige Maßnahmen, um den Ausbau der Gigabit-Infrastruktur zu erleichtern. Besonders erfreulich ist, dass die Möglichkeit einer Zugangsverweigerung zu passiver Infrastruktur aufgenommen wurde. Aufgrund der besonderen Marktsituation in Deutschland werden mit dieser Regelung bestehende Geschäftsmodelle und Investitionen gesichert sowie ineffizienter Überbau vermieden.
Positiv ist auch die explizite Ausnahme der Trinkwasserinfrastruktur von der Definition der "physischen Infrastruktur" in Art. 2 des GIA. Sie steht im Einklang mit den Anforderungen an Trinkwasser, die in der jeweiligen Gesetzgebung festgelegt sind.
Auch Genehmigungsfiktionen sind Teil der Einigung. Demnach gelten Bauvorhaben für den Bau von Glasfaserinfrastruktur und Mobilfunktürmen automatisch als genehmigt, wenn die Behörden diese nicht innerhalb von vier Monaten ablehnen. Hierfür haben wir als BDEW uns eingesetzt, da wir in der Genehmigungsfiktion eine Möglichkeit zur Beschleunigung der Genehmigungsprozesse sehen. Leider bleiben die Vorgaben hinter der deutschen Regelung von drei Monaten zurück – die Genehmigungsfiktion bleibt daher bei der nationalen Umsetzung wirkungslos.
Mit der Annahme der Verordnung im Plenum des EU-Parlaments steht nun nur noch die Verabschiedung im Ministerrat aus, bevor der Rechtsakt in Kraft treten kann.“