„Es ist richtig, dass die Notfallverordnung zur Beschleunigung des Erneuerbaren-Ausbaus bis Ende Juni 2025 verlängert wurde. Sie vereinfacht die Genehmigungsverfahren für Erneuerbare-Energien-Anlagen und Netze deutlich. Besonders für die Windenergie an Land zeigt die Umsetzung in Deutschland schon eine erhebliche Beschleunigung und hat bereits ein Stück weit die notwendige „Gelingenshaltung“ in die Amtsstuben gebracht. Aber auch für den Netzausbau ist die Verlängerung ein wichtiger Schritt, denn dort nehmen die Prozesse zur Erleichterung der praktischen Umsetzung gerade erst Fahrt auf. Gleichzeitig bleibt es wichtig, auch die schnelle Umsetzung der überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED III) weiter voranzutreiben. Nur so kann auch nach dem Auslaufen der Notfall-Verordnung eine Fortführung der Erleichterungen für den Erneuerbaren-Ausbau garantiert werden.
Die Verlängerung der Solidaritätsmaßnahmen zur Vermeidung überhöhter Gaspreise hingegen sehen wir skeptisch, da ihre Wirkungsweise fraglich ist. Zwar gilt es, trotz der aktuell stabilen Versorgungslage in Deutschland und Europa auf eine erneute Verschärfung der Situation vorbereitet zu sein. Dafür besteht mit der Gasversorgungssicherheitsverordnung aber bereits ein etablierter Rechtsrahmen auf EU-Ebene. Die neuen Instrumente gemäß EU-Notfallverordnung wurden bisher von der Kommission nicht dahingehend bewertet, ob sie im vergangenen Winter einen positiven Beitrag zur Versorgungssicherheit geleistet haben. Es darf zudem keinen Automatismus geben, Maßnahmen, die für eine konkrete Krisensituation entwickelt wurden, dauerhaft zu verankern. Es gilt, aus dem Krisenmodus heraus und wieder in ein geordnetes Geschehen zu kommen.
Auch die Verlängerung des Marktkorrekturmechanismus sehen wir kritisch. Seit seiner Einführung wurde der Mechanismus zwar noch nicht ausgelöst, da sich die Gaspreise unterhalb der Auslöseschwellen befanden. Trotzdem bringt der Mechanismus durch einen potenziellen Markteingriff Konsequenzen in Hinblick auf das Verhalten auf den Märkten mit sich. Diesen negativen Folgewirkungen steht kein direkter Nutzen gegenüber. Bei der formellen Annahme im Kontext des Europäischen Rates im Dezember sollten diese Punkte unbedingt einbezogen werden.“