Zu den ersten Ergebnissen der Sektoruntersuchung erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:
„Der Aufbau der öffentlichen Ladeinfrastruktur für eine bedarfsgerechte, kundenfreundliche und kosteneffiziente Ausgestaltung muss wettbewerblich im Markt erfolgen. Die kartellrechtlichen Mittel, diesen Markt sicher zu stellen, sind gegeben. Es ist gut, dass das Bundeskartellamt dies in ihrem Sachstandsbericht unterstreicht.
Darüber hinaus teilen wir die Sorge des Bundeskartellamts, dass das sogenannte Deutschlandnetz mit dem Risiko der Verdrängung privatwirtschaftlicher Angebote einhergeht und mit den geplanten Leistungs- und Preisvorgaben regulierungsähnliche Maßstäbe setzt. Das Bundeskartellamt zieht angesichts des bestehenden und bereits geplanten privaten Ladeinfrastrukturangebots auch in Zweifel, ob es hinreichend Gründe dafür gebe, dass der Bund faktisch selbst im Bereich des Angebots von Ladeinfrastruktur tätig wird.
Aus unserer Sicht ist es zentral, dass wir durch das Programm keinen zweigeteilten Markt erhalten: Auf der einen Seite ein subventioniertes, staatliches Ladeinfrastrukturnetz und auf der anderen Seite eine privatwirtschaftliche Ladeinfrastruktur, die sich nicht mehr wirtschaftlich betreiben lässt. Das wäre sowohl für den Wettbewerb und die Innovation, wie auch für den beschleunigten Ladeinfrastrukturausbau fatal.
Grundsätzlich gilt: Die größten Bremsklötze für den Ladeinfrastrukturausbau sind fehlende Flächen für Standorte, schleppende behördliche Genehmigungsverfahren und die beständig überarbeiteten regulatorischen Rahmenbedingungen. Diese Hindernisse müssen zeitnah aus dem Weg geräumt werden.“