Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) fordert die Senkung der Mehrwertsteuer auf den Gas- und Strompreis von 19 Prozent auf den ermäßigten Satz von sieben Prozent. Erfolgen sollte die Senkung ab dem 1. Januar 2023 für zunächst mindestens 2 Jahre.
„Steigende Preise für Gas und Strom aufgrund immer höherer Beschaffungskosten belasten Haushalte und Unternehmen. Sie machen - neben direkten Entlastungen von insbesondere einkommensschwachen Haushalten - Instrumente mit einer preisdämpfenden Wirkung unabdingbar. Die Streichung der EEG-Umlage hat seit Juli 2022 eine gewisse dämpfende Wirkung beim Strompreis erreichen können. Aufgrund der immer weiter steigenden Beschaffungskosten ist jedoch mit weiteren Preissteigerungen zu rechnen. Das macht die Senkung weiterer Steuern auf die Energiepreise erforderlich. Dies gilt für den Strompreis und insbesondere für den Gaspreis, da neben den enorm gestiegenen Beschaffungskosten auch mit der neuen Gasbeschaffungs- und der Gasspeicherumlage weitere stark ansteigende Preise zu erwarten sind“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung.
Mit den in nahezu allen Bereichen steigenden Preisen in Deutschland steigen auch die staatlichen Einnahmen durch die Mehrwertsteuer. Diese Zusatzeinnahmen sollte der Staat für Entlastungen nutzen. Die Reduzierung des Mehrwertsteuersatzes von 19 Prozent auf 7 Prozent hätte eine substanzielle preisdämpfende Wirkung und wäre damit eine Entlastung aller Haushalte, so Andreae. „Wobei eine solche Entlastung bei vergleichbarem Verbrauch bei niedrigeren Einkommen proportional höher ausfallen würde als bei höheren Einkommen, da bei Menschen mit niedrigerem Einkommen ein proportional hoher Anteil ihres Einkommens in indirekte Steuern wie die Mehrwertsteuer fließt.“
Nach BDEW-Berechnungen (siehe Anlage am Ende dieser Seite) würde eine Senkung des Mehrwertsteuersatzes von 19 auf 7 Prozent auf Gas…
- … bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr zwischen 356 Euro und 516 Euro pro Jahr bedeuten,
- … bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Verbrauch von 13.333 kWh pro Jahr zwischen 237 Euro und 344 Euro pro Jahr.
Den Berechnungen liegen unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung der Gaspreise zu Grunde (leichter und deutlicher Preisanstieg sowie Gas-Umlage von 1,5 bis 5 Cent pro Kilowattstunde. Die Gasbeschaffungsumlage kann im Zeitverlauf schwanken).
Bezogen auf die heute bekanntgegebene Höhe der Gasbeschaffungsumlage (2,419 Cent pro Kilowattstunde) würde sich die Entlastung durch eine Mehrwertsteuerabsenkung auf 7 Prozent wie folgt darstellen:
- bei einem Einfamilienhaus mit einem Verbrauch von 20.000 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr zwischen 378 Euro und 454 Euro,
- bei einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus und einem Verbrauch von 13.333 kWh pro Jahr zwischen 252 Euro und 303 Euro.
Beim Strompreis würde eine Senkung der Mehrwertsteuer auf 7 Prozent für einen Haushalt eine Entlastung in Höhe von gut 130 Euro pro Jahr bedeuten (zu Grunde gelegter Jahresstromverbrauch: 3.500 Kilowattstunden).
Wer beispielsweise in einer Wohnung mit den oben genannten Jahresverbräuchen für Strom und Gas lebt, würde in Summe um bis zu 435 Euro jährlich entlastet (bezogen die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent).
„Es ist gut, dass sich Bundesfinanzminister Christian Lindner mit Blick auf die Energiepreise für Entlastungen einsetzt. Die Streichung der Mehrwertsteuer ausschließlich auf die Gas-Umlage wäre jedoch nur ein Tropfen auf den heißen Stein. Bei einem Einfamilienhaus läge die Entlastung bei 92 Euro pro Jahr, bei einer Wohnung im Mehrfamilienhaus bei 61 Euro pro Jahr (bezogen auf die Gasbeschaffungsumlage in Höhe von 2,419 Cent). Der Bundesfinanzminister sollte sich stattdessen für eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Strom und Gas von 19 auf 7 Prozent einsetzen“, so Andreae.
„Eine emissionsrelevante Lenkungswirkung bleibt auch mit dieser preisdämpfenden Maßnahme erhalten, da nur ein Teil der steigenden Kosten kompensiert wird. Es ist wesentlich, dass jede politische Maßnahme eine Lenkungswirkung auf Emissionen und Energiesparanreize berücksichtigt“, betonte Andreae.