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BDEW zur Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes

Das Kernnetz ist ein essentieller Hebel für die künftige Energieversorgung

Heute stimmt der Bundestag über die 3. Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ab. Darin geht es unter anderem um einen Finanzierungsrahmen für das Wasserstoff-Kernnetz. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Aufbau des Wasserstoff-Kernnetzes ist ein zentraler Baustein, um Energiewende und wirtschaftliche Transformation zu meistern. Es ist deshalb gut, dass die Regierungsfraktionen sich geeinigt haben und mit dem Finanzierungsrahmen nun ein weiterer wichtiger Schritt für den Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur getan wird.

Die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie empfohlenen Änderungen am Gesetzentwurf enthalten zahlreiche Verbesserungen. Besonders positiv ist, dass im Fall einer Insolvenz eines Kernnetz-Betreibers die anderen Kernnetzbetreiber nicht haften müssen. Mit der Flexibilisierung der Frist für die Inbetriebnahme der H2-Kernnetzleitungen von 2032 auf 2037 wurde zudem sichergestellt, dass der Netzhochlauf besser an die Nachfrage angepasst werden kann.

Klar ist: Ohne einen verlässlichen Rechtsrahmen für die Finanzierung des Wasserstoff-Kernnetzes kann der Start in eine Wasserstoffwirtschaft nicht gelingen. Dafür braucht es privatwirtschaftliche Investitionen und das Know-how der Energiewirtschaft. Allerdings benötigen Investoren entsprechende Rahmenbedingungen, um die Chancen und Risiken in Balance zu halten. Schließlich geht es um Milliardeninvestitionen. Zentral ist, die hohen Risiken der Hochlaufphase auf ein marktverträgliches Maß zu reduzieren und auch im internationalen Vergleich attraktive Investitionsbedingungen zu schaffen. Das kann mit der Einrichtung des Amortisationskontos zur Finanzierung des Hochlaufs gelingen. Das Risiko eines Kapitalverlusts muss für die Investoren dennoch so gering wie möglich gehalten werden. Ob die Regelungen ausreichend sind, um genügend private Kapitalgeber für Investitionen in die Wasserstoffinfrastruktur zu gewinnen, wird sich nun zeigen.

Erfreulich ist, dass bei der Aufstellung der Netzentwicklungspläne, die ebenfalls Teil der 3. EnWG-Novelle sind, die Verteilnetzbetreiber nun stärker beteiligt und die lokalen Transformationspläne berücksichtigt werden sollen. Denn die Verteilnetze bringen den Wasserstoff erst zu einer Vielzahl an Kunden – auch im industriellen Mittelstand.“

Zur Verabschiedung des EU-Gaspakets im europäischen Parlament:

„Ein weiterer wichtiger Baustein zum Aufbau einer Wasserstoffinfrastruktur wurde gestern durch die formale Annahme des EU-Gaspakets im europäischen Parlament vorangetrieben. Formal steht nun nur noch die Annahme im Ministerrat aus. Die Regelungen sind für die Transformation des Gassektors richtungsweisend und müssen im nächsten Schritt effizient und für Unternehmen anwendbar in nationale Gesetzgebung umgesetzt werden. Wettbewerbsorientierte Marktstrukturen sind für die Entstehung eines funktionierenden Wasserstoffmarktes essenziell.“

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