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BDEW zum Wasserstoffbeschleunigungsgesetz:

Die Beschleunigung des Infrastrukturaufbaus ist eine zentrale Stellschraube für den Wasserstoffhochlauf

Heute hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf für das Wasserstoffbeschleunigungsgesetz verabschiedet. Der Gesetzentwurf verfolgt das Ziel, eine beschleunigte Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu erreichen. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Wasserstoffhochlauf nimmt weltweit an Fahrt auf. Um mit der internationalen Konkurrenz Schritt zu halten, aber auch um die nationalen und europäischen Klimaziele zu erreichen, muss der Wasserstoffhochlauf in Deutschland an Tempo zulegen. Es ist deshalb richtig, dass sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt hat, die Zulassung von Wasserstoffinfrastrukturen zu beschleunigen.

Der hierzu vorgelegte Gesetzentwurf enthält einige sinnvolle Maßnahmen. Wichtig ist unter anderem die Regelung, dass Wasserstoffinfrastrukturvorhaben zukünftig im überragenden öffentlichen Interesse liegen und der öffentlichen Sicherheit dienen. Dem besonderen Schutzbedürfnis der Wasserversorgung muss dabei in den Zulassungsverfahren Rechnung getragen werden. Daher ist es richtig, wenn auf gesetzlicher Ebene geregelt wird, dass die Belange der öffentlichen Wasserversorgung vom überragenden öffentlichen Interesse am Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft unberührt bleiben.

Insgesamt sind weitere Anstrengungen nötig, um den Start in eine Wasserstoffwirtschaft spürbar zu beschleunigen. Es ist wichtig, dass die Bundesregierung sich nicht nur verfahrensrechtliche Regelungen wie die Anpassung von Fristen oder die Ausgestaltung der Öffentlichkeitsbeteiligung beschränkt. Auch die Anforderungen an die Anlagen müssen vereinfacht werden, beispielsweise braucht es Erleichterungen bei der Festlegung von Ausgleichsmaßnahmen für naturschutzfachliche Eingriffe. Das parlamentarische Verfahren sollte für Nachbesserungen genutzt werden.

Eine echte Verfahrensbeschleunigung ist zudem nur dann möglich, wenn die Behörden vor Ort technisch und personell gut ausgestattet sind. Es braucht daher zwingend auch einen Aufbau der Ressourcen bei den Genehmigungs- und Fachbehörden.

Nach der Verabschiedung des Wasserstoffbeschleunigungsgesetztes sollte die Bundesregierung nun auch zeitnah die angekündigte Importstrategie für Wasserstoff und seine Derivate vorlegen. In der Nationalen Wasserstoffstrategie geht die Bundesregierung von einem Importbedarf von 45 bis 90 TWh bzw. 50 bis 70 Prozent des Gesamtbedarfs im Jahr 2030 aus.  Nur mit einer konsistenten Importstrategie lassen sich die erforderlichen Mengen sowie die notwendige Geschwindigkeit erreichen. Der BDEW hat hierzu vergangene Woche bereits Forderungen der Branche veröffentlicht. Zentrale Ziele einer Importstrategie sollten aus Sicht der Energiewirtschaft unter anderem die Verfügbarkeit geeigneter Importinfrastruktur, langfristig absehbare Liefermengen sowie international anschlussfähige Zertifizierungssysteme und eine Generierung entsprechender Nachfrage sein.

Aus Importstrategie, Beschleunigung des Infrastrukturaufbaus, Kernnetz und Nachfrageseite wird ein Konzept für den Hochlauf von Wasserstoff. Klar ist aber auch, dass die Differenzkostenübernahme über einen längeren Zeitraum relevant sein wird, damit der Hochlauf von Wasserstoff als Säule unserer Energieversorgung Realität wird.“

Das vollständige BDEW-Positionspapier „Wasserstoff-Importstrategie“ finden Sie hier.

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