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BDEW zur Ver­ab­schie­dung der EnWG-No­vel­le im Bundesrat

Die BNetzA sollte ihre neue Ver­ant­wor­tung im Sinne der En­er­gie­wen­de nutzen

Der Bundesrat hat heute eine Novelle des En­er­gie­wirt­schafts­ge­set­zes (EnWG) ver­ab­schie­det. Es geht dabei haupt­säch­lich um die Umsetzung eines EuGH-Ur­teils zur Un­ab­hän­gig­keit der Bun­des­netz­agen­tur (BNetzA) und die Schaffung eines recht­li­chen Rahmens für das Was­ser­stoff-Kern­netz. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Mit der neu ge­won­ne­nen Un­ab­hän­gig­keit erhält die Bun­des­netz­agen­tur eine große Ver­ant­wor­tung. Zukünftig kann die Behörde Netz­ent­gel­te und Netz­zu­gang ohne ge­setz­ge­be­ri­sche Vorgaben in Ver­ord­nun­gen selbst festlegen. Diese Fest­le­gun­gen ins­be­son­de­re bei der Kos­ten­re­gu­lie­rung werden ent­schei­dend sein, ob den Netz­be­trei­bern die Fi­nan­zie­rung der an­ste­hen­den Mil­li­ar­den­in­ves­ti­tio­nen und die Trans­for­ma­ti­on der Netze gelingen kann. 

In Zukunft wird es noch wichtiger sein, dass das Handeln der Behörde trans­pa­rent und nach­voll­zieh­bar ist. Wichtig ist deshalb eine Neu­ord­nung der „Checks and Balances“. Nur mit aus­ge­wo­ge­nen und über­prüf­ba­ren Ent­schei­dun­gen entstehen ver­läss­li­che Rah­men­be­din­gun­gen, die für die Netz­be­trei­ber dringend notwendig sind. Der neu zu grün­den­den „Großen Be­schluss­kam­mer“ wird hier eine wichtige Aufgabe zukommen.  Auch eine frühe Ein­be­zie­hung der Praxis, also den be­trof­fe­nen Netz­be­trei­bern, ist für gute Re­gu­lie­rungs­ent­schei­dun­gen un­ver­zicht­bar. 

Nun wird es darauf ankommen, dass die Bun­des­netz­agen­tur ihre neue Ver­ant­wor­tung und ihre neuen Mög­lich­kei­ten für die an­ste­hen­den Trans­for­ma­ti­ons­auf­ga­ben nutzt, sodass das ge­mein­sa­me Ziel eines ef­fi­zi­en­ten, sicheren und kli­ma­neu­tra­len Netzes Wirk­lich­keit wird.

Zum Was­ser­stoff-Kern­netz:
Mit der EnWG-No­vel­le werden auch die Rah­men­be­din­gun­gen für das Was­ser­stoff-Kern­netz auf den Weg gebracht. Das Was­ser­stoff-Kern­netz schafft die Basis für einen er­folg­rei­chen Was­ser­stoff-Hoch­lauf. 
Die im Gesetz vor­ge­se­he­nen Re­ge­lun­gen sind grund­sätz­lich sinnvoll und ziel­füh­rend. Positiv ist vor allem, dass nun in einem weiteren Ge­setz­ge­bungs­ver­fah­ren auch die Be­din­gun­gen zur Fi­nan­zie­rung und zur Ri­si­ko­ab­si­che­rung des Was­ser­stoff-Kern­net­zes fest­ge­legt werden. Es bleibt al­ler­dings ab­zu­war­ten, ob die vor­ge­schla­ge­nen Be­din­gun­gen von den In­ves­to­ren als an­ge­mes­sen und wett­be­werbs­fä­hig angesehen werden.
Im nächsten Schritt gilt es, die Rah­men­be­din­gun­gen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Ver­tei­ler­netz) fest­zu­le­gen. Derzeit sind rund 1,8 Mio. in­dus­tri­el­le und ge­werb­li­chen Letzt­ver­brau­cher an das Gas­ver­tei­ler­netz an­ge­bun­den. Kunden, die auch an einer kli­ma­neu­tra­len H2-Ver­sor­gung in­ter­es­siert sind.“

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