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BDEW zur Verabschiedung der EnWG-Novelle im Bundesrat

Die BNetzA sollte ihre neue Verantwortung im Sinne der Energiewende nutzen

Der Bundesrat hat heute eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verabschiedet. Es geht dabei hauptsächlich um die Umsetzung eines EuGH-Urteils zur Unabhängigkeit der Bundesnetzagentur (BNetzA) und die Schaffung eines rechtlichen Rahmens für das Wasserstoff-Kernnetz. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Mit der neu gewonnenen Unabhängigkeit erhält die Bundesnetzagentur eine große Verantwortung. Zukünftig kann die Behörde Netzentgelte und Netzzugang ohne gesetzgeberische Vorgaben in Verordnungen selbst festlegen. Diese Festlegungen insbesondere bei der Kostenregulierung werden entscheidend sein, ob den Netzbetreibern die Finanzierung der anstehenden Milliardeninvestitionen und die Transformation der Netze gelingen kann. 

In Zukunft wird es noch wichtiger sein, dass das Handeln der Behörde transparent und nachvollziehbar ist. Wichtig ist deshalb eine Neuordnung der „Checks and Balances“. Nur mit ausgewogenen und überprüfbaren Entscheidungen entstehen verlässliche Rahmenbedingungen, die für die Netzbetreiber dringend notwendig sind. Der neu zu gründenden „Großen Beschlusskammer“ wird hier eine wichtige Aufgabe zukommen.  Auch eine frühe Einbeziehung der Praxis, also den betroffenen Netzbetreibern, ist für gute Regulierungsentscheidungen unverzichtbar. 

Nun wird es darauf ankommen, dass die Bundesnetzagentur ihre neue Verantwortung und ihre neuen Möglichkeiten für die anstehenden Transformationsaufgaben nutzt, sodass das gemeinsame Ziel eines effizienten, sicheren und klimaneutralen Netzes Wirklichkeit wird.

Zum Wasserstoff-Kernnetz:
Mit der EnWG-Novelle werden auch die Rahmenbedingungen für das Wasserstoff-Kernnetz auf den Weg gebracht. Das Wasserstoff-Kernnetz schafft die Basis für einen erfolgreichen Wasserstoff-Hochlauf. 
Die im Gesetz vorgesehenen Regelungen sind grundsätzlich sinnvoll und zielführend. Positiv ist vor allem, dass nun in einem weiteren Gesetzgebungsverfahren auch die Bedingungen zur Finanzierung und zur Risikoabsicherung des Wasserstoff-Kernnetzes festgelegt werden. Es bleibt allerdings abzuwarten, ob die vorgeschlagenen Bedingungen von den Investoren als angemessen und wettbewerbsfähig angesehen werden.
Im nächsten Schritt gilt es, die Rahmenbedingungen für die Leitungen vom Kernnetz zum Kunden (Verteilernetz) festzulegen. Derzeit sind rund 1,8 Mio. industrielle und gewerblichen Letztverbraucher an das Gasverteilernetz angebunden. Kunden, die auch an einer klimaneutralen H2-Versorgung interessiert sind.“

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