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BDEW zur Versorgungsauflage Tankstellen

Die Verpflichtung für Tankstellenbetreiber, Ladesäulen aufzubauen, braucht es nicht

Am heutigen Mittwoch will das Bundeskabinett Änderungen im Gebäudeenergieinfrastrukturgesetz (GEIG) beschließen. Tankstellenbetreiber sollen verpflichtet werden, Schnellladesäulen zu installieren. Hierzu sagt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung: 

„Eine Verpflichtung für Tankstellenbetreiber, Schnellladesäulen aufzubauen, braucht es nicht. Beim Umstieg auf Elektromobilität gilt es auch, sich teils von bestehenden Denkmustern zu lösen: Laden ist nicht Tanken, der Lademarkt ist ein ganz anderer als das Tankstellen-Geschäft mit Kraftstoffen.

Das Laden von Elektrofahrzeugen findet überall dort statt, wo die Fahrzeuge länger stehen, z.B. auf dem Supermarkt-Parkplatz, am Hotel, beim Arbeitgeber oder zu Hause. Dazu kommt das Laden an Fernverkehrsstraßen oder an Schnelllade-Hubs. Das heißt, die Anwendungsfälle sind deutlich diverser als beim Tanken. Erkennbar wird marktgetrieben Ladeinfrastruktur bedarfsgerecht aufgebaut. Dort, wo es sinnvoll ist, bauen Tankstellenbetreiber bereits eigeninitiativ Ladesäulen auf, eine Verpflichtung ist jedoch weder zielführend noch bedarfsgerecht.

Hinzu kommt: Wir haben in Deutschland bereits doppelt so viel Ladeleistung installiert, wie die europäischen Mindestziele vorgeben. Und die Unternehmen bauen trotz der aktuell noch geringen Belegung der Ladepunkte engagiert weiter aus. Angesichts dieser positiven Marktentwicklung fehlt die notwendige Begründung für eine derart harte ordnungsrechtliche Maßnahme.

Anstatt weiter Regelungen für den funktionierenden Lademarkt zu entwickeln, muss die Bundesregierung endlich einen Fokus auf die Fahrzeugseite legen. Wir brauchen dringend mehr bezahlbare E-Pkw-Modelle, um das 15 Millionen-E-Pkw-Ziel zu erreichen.“

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