"Trotz einiger wichtiger Verbesserungen, die die Branche im Gesetzentwurf durchsetzen konnte: Wir sind nach wie vor davon überzeugt, dass die Verteilnetzbetreiber die Verantwortung für den Betrieb aller 43 Millionen Messstellen in Deutschland behalten sollten", so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung, anlässlich der 2./3. Lesung im Bundestag.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass die Aufgabe der Datenaggregation für fünf Millionen Zählpunkte, die künftig fernauslesbar werden sollen, von den Verteilnetzbetreibern auf die Übertragungsnetzbetreiber übertragen werden sollen. Hierzu Kapferer: "Das widerspricht der Logik der Energiewende: Sie verläuft dezentral und erfordert folglich auch eine dezentrale Steuerung der Prozesse und Datenerhebung. Eine Neuverteilung der Aufgaben wäre ineffizient und würde eingespielte Prozesse in Frage stellen. Wir appellieren daher an die Bundesländer, sich dafür einzusetzen, dass der Gesetzgeber in dieser entscheidenden Frage auf den letzten Metern noch eine Korrektur vornimmt."
Andere wichtige Branchenempfehlungen wurden hingegen im Gesetzentwurf berücksichtigt. Zentral ist der Grundsatz, dass jede Netzebene die Daten erhält, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben braucht. Als Erfolg wertet der BDEW zudem die Entscheidung, den sogenannten Rollout flexibel zu gestalten: Der Einbau der intelligenten Messsysteme soll zeitlich gestaffelt erfolgen. Dies lässt den Unternehmen mehr Freiraum bei der Ausgestaltung ihrer Rollout-Strategie. Auch eine wichtige Finanzierungsfrage wurde geklärt: Wird für die Installation des Messsystems beim Kunden ein Umbau des Zählerplatzes notwendig, werden diese Zusatzkosten nicht vom Messstellenbetreiber getragen.