„Aus Gründen des Gewässerschutzes ist eine nachvollziehbare und transparente Bilanzierung der Nährstoffein- und -ausgänge eines Agrarbetriebes notwendig, um verursachergerecht diejenigen Betriebe zu identifizieren, die für eine erhebliche Nitratbelastung von Gewässern und Böden verantwortlich sind. Die Stoffstrombilanzverordnung sollte deshalb zu einem wirksamen Steuerungsinstrument weiterentwickelt werden.
Ziel sollte ein belastbares und langfristig planbares Maßnahmenpaket sein, das umweltpolitisch von der EU-Kommission akzeptiert werden kann und Verlässlichkeit für die landwirtschaftliche Praxis bietet. Andernfalls besteht die Gefahr, dass bei der aktuellen Evaluierung zur Umsetzung der EU-Richtlinie in Deutschland die nationale Handlungsfähigkeit gänzlich aus der Hand gegeben wird - mit der Folge, dass neue Anforderungen der EU-Kommission umgesetzt werden müssen. So hat die EU-Kommission bereits angekündigt, 2025 zu evaluieren, wie die Mitgliedstaaten die EU-Nitratrichtlinie zum Schutz der Gewässer umsetzen.
Außerdem reichen die bisherigen politischen Maßnahmen nicht aus. So zeigt der kürzlich erschienene Nitratbericht 2024, dass weiterhin 25,6 Prozent der Messstellen des EU-Nitratmessnetzes in Deutschland den von der EU vorgeschriebenen Höchstwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschreiten.“