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Verabschiedung des Düngegesetzes im Bundesrat:

Düngegesetz verfehlt nachhaltigen Gewässerschutz

EU-Kommission sollte an Klage gegen Deutschland festhalten, bis EU-Nitratrichtlinie vollständig umgesetzt ist

"Es ist enttäuschend, dass die Politik ganz offensichtlich die Anliegen der Landwirtschaft über den Schutz unseres Grundwassers stellt. Der heute verabschiedete Entwurf des Düngegesetzes ist ein fauler Kompromiss mit zahlreichen offenen Flanken. Ein wirksamer Schutz unserer Böden und Gewässer ist damit jedenfalls nicht möglich", kommentiert Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser, die heute im Bundesrat verabschiedete Novelle des Düngegesetzes.

Die Vorgaben zur Düngebilanzierung sehen so viele Ausnahmen vor, dass voraussichtlich über die Hälfte aller Landwirtschaftsbetriebe Deutschlands nicht erfasst wird. Niemand kann dann kontrollieren, wie viel Dünger in einen Betrieb hinein und wie viel hinaus geht. Das käme einem Freibrief gleich. Angesichts der hohen Nitratverschmutzung der Böden und Gewässer in einigen Regionen Deutschlands ist jede Ausnahme Raubbau an unserer Umwelt.

Wenn die Politik es ernst mit dem Gewässerschutz meint, muss sie strikte Regeln einführen: Alle landwirtschaftlichen Betriebe müssen ihre Stoffströme in der Düngebilanzierung offenlegen. Zudem muss in der Düngeverordnung die geplante Obergrenze von 170 Kilogramm Stickstoff pro Hektar Ackerfläche ausnahmslos für alle stickstoffhaltigen Dünger gelten. Sobald an einem Standort der Grenzwert von 50 Milligramm Nitrat pro Liter Grundwasser überschritten wird, muss ein sofortiger Düngestopp erfolgen.

"Es ist fraglich, ob Deutschland mit diesem halbherzigen Gesetz in Brüssel überhaupt durchkommt. Solange die EU-Nitratrichtlinie nicht vollständig umgesetzt und eine Verbesserung der Gewässerqualität sichergestellt ist, sollte die Europäische Kommission an ihrer Klage festhalten. Wenn jetzt nicht die Leitplanken für einen nachhaltigen Gewässerschutz gestellt werden, geht das zu Lasten aller nachfolgenden Generationen", so Weyand.

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