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BDEW-Speicherstrategie

Effizienter Ausbau und Einsatz von Stromspeichern muss jetzt strategisch angereizt und flankiert werden

Stromspeicher leisten einen wichtigen Beitrag zum Ausgleich der steigenden Differenzen aus zunehmend grüner, volatiler Stromerzeugung und der Stromnachfrage. Sie speichern Überschüsse aus Windenergie- und Photovoltaikanlagen, geben ihn dann wieder ab, wenn er benötigt wird und steigern damit nicht nur eine kontinuierliche Stromversorgung, sondern haben auch das Potenzial, Preisspitzen an den Strommärkten zu vermeiden. Mit Fortschreiten der Energiewende wird die Rolle von Stromspeichern immer wichtiger, was sich auch in den Szenarien des Netzentwicklungsplans Strom 2037/2045 widerspiegelt. Während bei Pumpspeicherkraftwerken bereits auf eine hohe installierte Leistung zurückgegriffen werden kann, sind andere Groß- und PV-Batteriespeicher vorwiegend neu zu errichten. Der bestehende Rechtsrahmen ist allerdings nicht auf einen schnellen Ausbau einer Stromspeicherstruktur ausgelegt. Um den notwendigen Ausbau von Stromspeichern anzureizen, hat der BDEW in seiner BDEW-Speicherstrategie die drängendsten Maßnahmen benannt.

„Stromspeicher sind ein essenzieller Bestandteil unseres zukünftigen Stromsystems“, erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung. „Damit der Ausbau und Einsatz von Stromspeichern schnell vorankommt, müssen bestehende Hürden abgebaut und Regelungslücken geschlossen werden. Zentral ist beispielsweise, dass die Stromspeicherung energierechtlich klar definiert und damit von der Stromerzeugung oder vom Letztverbrauch abgegrenzt wird. Damit ließen sich gleich an mehreren Stellen Vereinfachungen erzielen. Am Ende darf die gespeicherte Energie nicht schlechter- und nicht bessergestellt werden oder im Vergleich zu direktem Strombezug nicht doppelt mit Abgaben und Umlagen belastet werden. Mit der Rückspeisung zwischengespeicherter Energie wird sichergestellt, dass der Strombezug des Speichers dem Zweck der Zwischenspeicherung diente und ein finaler Letztverbraucher alle Abgaben und Umlagen in gesetzlicher Höhe leistet. Daher braucht es eine Folgeregelung der Freistellung von den Netzentgelten durch die Bundesnetzagentur, die Regelung sollte zukünftig technologieoffen und unbefristet sein. Zudem sollte die Systematik der Baukostenzuschüsse dahingehend weiterentwickelt werden, dass sie eine Lenkungswirkung entfalten und Speicher insbesondere an Orten gebaut und so betrieben werden, dass sie das Netz bestmöglich entlasten.“

Weiterhin sollten mehr Möglichkeiten geschaffen werden, mit Speicheranlagen Flexibilitätsdienstleistungen anzubieten. Damit könnte ein wichtiger Beitrag für den effizienten Netzbetrieb geleistet werden. Zudem muss die sogenannte „Grünstrom-Eigenschaft“ während der Speicherung erhalten bleiben. Zwischengespeicherter grüner Strom muss diese Eigenschaft auch im Falle von gemischt genutzten Speichern beibehalten, da sonst ein enormer Wertverlust entsteht.

Wichtig ist nun, dass das BMWK zeitnah seine angekündigte Speicherstrategie vorlegt, damit der Speicherausbau für die Transformation des Energiesystems rasch voranschreiten kann.

Die BDEW-Speicherstrategie finden Sie hier.

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