Das heute von der Bundesregierung vorgelegte Eckpunktepapier enthält einige gute Ansätze. Positiv ist aus Sicht des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW), dass jetzt erstmals gemeinsame Eckpunkte von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium vorliegen.
„Die Eckpunkte schaffen mehr Planungssicherheit, da sie zu bundeseinheitlichen gesetzlichen Regelungen führen und Abweichungsmöglichkeiten der Bundesländer weitestgehend ausschließen. Das ist ein Fortschritt – wir haben dennoch Zweifel, ob mit den Eckpunkten die bestehenden Hemmnisse wirklich in ausreichendem Maß abgebaut werden, um die Ausbau-Ziele für Windenergie an Land zu erreichen“, sagte Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, heute in Berlin. Um die Klimaziele zu erreichen, kalkuliert die Bundesregierung bis 2028 mit einem jährlichen Windkraft-Zubau von 9 – 10 Gigawatt. Nur so lässt sich der angestrebte Anteil von 80 Prozent Erneuerbarer Energien am Stromverbrauch erreichen.
Diesem Ziel stehen aus BDEW-Sicht jedoch zentrale Vorschläge der heute veröffentlichten Eckpunkte entgegen: Künftig sollen für Windparks sogenannte Schutz- und Prüfbereiche gelten. Innerhalb der Schutzbereiche soll der Bau von Windenergieanlagen ausgeschlossen werden, innerhalb der Prüfbereiche wird regelmäßig davon ausgegangen, dass ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko vorliegt. Beim häufig vorkommenden Rotmilan soll ein Schutzbereich von 500 Metern und ein Prüfbereich von 2.000 Metern gelten. Das stellt eine erhebliche Verschlechterung zu dem in der Umweltministerkonferenz von den Ländern beschlossenen sog. „Signifikanzrahmen“ dar und ist wissenschaftlich nicht begründet. „Es ist damit sehr fraglich, ob so tatsächlich zwei Prozent der Landesfläche Deutschlands für Windkraftanlagen zur Verfügung stehen werden. Hier muss die Bundesregierung dringend nachbessern.“
„Essentiell ist aus unserer Sicht eine gesetzliche Verankerung des 2-Prozent-Flächen-Ziels im Baugesetzbuch. Wir fordern zudem ein enges Monitoring, um zu ermitteln, ob unter den geplanten Regelungen auch tatsächlich Windparks auf den ausgewiesenen Flächen realisiert werden. Artenschutz ist und bleibt ein wichtiges Ziel. Es muss hier jedoch einen Ausgleich zwischen den Belangen von Klima- und Artenschutz geben. Hier muss die Balance gehalten werden.“
Der BDEW werde sich in die weitere Debatte zur Ausgestaltung der Regelungen intensiv einbringen, sagte Andreae.