Drucken

BDEW zum Start der IFAT:

„Eine Lizenz zur Verschmutzung der Gewässer darf es nicht mehr geben“

Heute startet in München die Messe IFAT. Anlässlich der Weltleitmesse für Wasser-, Abwasser-, Abfall- und Rohstoffwirtschaft fordert der BDEW erneut eine konsequente Umsetzung der Herstellerverantwortung als verursachergerechtes Instrument der Umweltpolitik. Hierzu erklärt Martin Weyand, BDEW-Hauptgeschäftsführer Wasser/Abwasser:

„Der Verschmutzung unserer Wasserressourcen muss endlich Einhalt geboten werden. Der zunehmende Eintrag von Schadstoffen macht sowohl die Trinkwasseraufbereitung als auch die Abwasserreinigung immer aufwendiger und kostenintensiver. Diejenigen, die die Einträge in die Umwelt verursachen, müssen endlich auch für die Reinigung zahlen.

Auf EU-Ebene wurde mit der kommunalen Abwasserrichtlinie nun die Grundlage für die Einführung der Herstellerverantwortung und somit der Umsetzung des Verursacherprinzips in der Abwasserwirtschaft gelegt - ein umweltökonomischer Meilenstein. Zukünftig werden die Hersteller von Arzneimitteln und Kosmetikprodukten dazu verpflichtet, für die Investitions- und Betriebskosten der 4. Reinigungsstufe aufzukommen. Damit wird nun das Verursacherprinzip in der Abwasserwirtschaft rechtskräftig umgesetzt. Es werden Anreize geschaffen, Schadstoffe an der Quelle zu vermindern und umweltschonende Grundstoffe und Produkte zu entwickeln.

Der BDEW hatte die Notwendigkeit der Herstellerverantwortung bereits in zahlreichen Studien und Analysen verdeutlicht. Entscheidend ist nun aber eine zügige nationale Umsetzung. Hierbei sollte auf eine konsequente Umsetzung der europäischen Vorgaben und vor allem die funktionsfähige Umsetzung der neuen Herstellerverantwortung vor Eintritt der Fristen für die Einführung der 4. Reinigungsstufe geachtet werden.

Vor dem Hintergrund der zunehmenden Belastung von Wasserressourcen mit PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen), den sogenannten Ewigkeits-Chemikalien, und anderen Spurenstoffen bedarf es auch in der Trinkwasserversorgung der Einführung einer verursachungsgerechten Herstellerverantwortung. Steigende Kosten zum Beispiel durch höhere Anforderungen an die Trinkwasseraufbereitung dürfen nicht auf die Bevölkerung umgewälzt werden. Es muss auch hier das Prinzip gelten: Die Verursacher der Verschmutzung müssen zahlen. Eine Lizenz zur Verschmutzung darf es nicht mehr geben. Letztendlich gilt Vermeidung vor Verschmutzung der Gewässer.“

Ansprechpartner

Suche