Das Europäische Parlament hat sich heute zur Weiterentwicklung der Energieeffizienz-Richtlinie ab 2020 positioniert: Es fordert unter anderem, dass der Verkehrssektor künftig vollumfänglich in die Berechnung der jährlichen nationalen Einsparverpflichtung einbezogen wird. Dadurch würde sich für die Mitgliedsstaaten die jährlich einzusparende Energiemenge um etwa 30 Prozent erhöhen. Hinzu kommt: Der Weg zur Erreichung dieser höheren Einsparvorgaben würde zusätzlich dadurch erschwert werden, dass im Rahmen der Energieeffizienz-Richtlinie grundsätzlich nur Maßnahmen angerechnet werden dürfen, die nicht in anderen EU-Initiativen – wie dem Mobilitätspaket – geregelt sind.
„Würde sich dieser Vorschlag durchsetzen, hätte er zur Folge, dass der Energiewirtschaft, dem Wärmemarkt und der Industrie zusätzliche Einsparlasten auferlegt werden könnten. Es kann aber nicht sein, dass der Verkehrssektor seine Hausaufgaben nicht macht bzw. zahlreiche Maßnahmen nicht angerechnet werden und die Einsparzwänge auf die anderen Sektoren abgewälzt werden. Schon bei der Erreichung der deutschen Klimaschutzziele tragen andere Sektoren als der Verkehr die Hauptlast. Wir appellieren daher an den Rat, diesem Vorschlag im Trilogverfahren nicht zuzustimmen“, so Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung. Wenn die Einsparziele zu hoch gesetzt werden, ist die Gefahr groß, dass sich der Gesetzgeber am Ende veranlasst sieht, den Kunden und Unternehmen noch mehr Vorschriften für Energieeinsparungen, die Gebäudesanierung usw. zu machen.
Erfreulich ist, dass das Parlament den Vorschlag von Kommission und Energieministerrat zum Erneuerbaren-Ausbau stützt: Die Mitgliedstaaten dürfen nicht mehr hinter ihre verbindlichen Ausbauziele bis 2020 zurückzufallen und es wird ein neuer Weg für die Steuerung des Ausbaus eingeschlagen. Die neuen Governance-Regeln werden den Mitgliedstaaten Prüfsteine setzen und dadurch die Planungs- und Investitionssicherheit erhöhen.