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BDEW zur Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen:

Energieversorger brauchen jetzt Klarheit über Preisbremsen-Verlängerung

„Eine chaotische Situation wie Ende letzten Jahres darf sich nicht wiederholen.“

Der BDEW hat gestern seine Stellungnahme zum Verordnungsentwurf zur Verlängerung der Energiepreisbremsen eingereicht. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Es ist richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsen bis zum Ende der Heizsaison verlängern möchte. Gerade angesichts der weiterhin angespannten geopolitischen Lage ist eine Verlängerung ein wichtiges Signal an die Verbraucherinnen und Verbraucher und vermittelt ihnen nach dem schwierigen vergangenen Winter Sicherheit und Stabilität.

Nicht akzeptabel ist jedoch, dass noch immer keine rechtsverbindliche Regelung vorliegt und die Umsetzungserfordernisse in den Unternehmen komplett vernachlässigt werden. Die Unternehmen der Energiewirtschaft haben es mit enorm hohem Aufwand übernommen, die Preisbremsen für den Staat umzusetzen. Das ist nicht die originäre Aufgabe der Energieversorgungsunternehmen.

Für eine Verlängerung der Preisbremsen müssen die Abrechnungssysteme von über 1.000 Lieferanten bis zum 1. Januar 2024 entsprechend angepasst werden. Das ist nur mit entsprechendem Vorlauf umsetzbar. Was sich nicht wiederholen darf, ist eine chaotische Situation wie Ende letzten Jahres, als die Energieversorger zur Umsetzung der hochkomplexen Preisbremsen innerhalb kürzester Zeit durch aufwändige Umstellungen der IT-Systeme Abrechnungsverfahren für über 40 Millionen Haushalte sowie für tausende Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft organisieren mussten. Nur dem extrem hohen Engagement der Beschäftigten in den Energieversorgungsunternehme ist es zu verdanken, dass die Entlastungsmaßnamen der Bundesregierung tatsächlich bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern auch ankamen.

Während wir im uns im vergangenen Jahr in einer Krisensituation befunden haben, wäre in diesem Jahr genügend Zeit für eine frühzeitige Entscheidung und planvolle Umsetzung der Fortführung der Preisbremsen gewesen. Der BDEW hat die Bundesregierung bereits seit Juni immer wieder aufgefordert Klarheit zu schaffen. Umso unverständlicher ist, dass die Energieversorger heute, Ende Oktober, noch immer auf eine verbindliche Aussage der Bundesregierung warten und nicht wissen, wie sie die Abrechnung ihrer Kundinnen und Kunden in gut zwei Monaten gestalten sollen.

Die Unternehmen der Energiewirtschaft fordern daher von der Politik, dass die erheblichen Auswirkungen auf die energiewirtschaftlichen Prozesse berücksichtigt werden und auch zeitlich umsetzbare Entscheidungen getroffen werden. Fällt die endgültige Entscheidung zur Verlängerung erst im Dezember, wird dies erneut dazu führen, dass viele Unternehmen die Vorgaben nicht rechtzeitig zum Jahreswechsel umsetzen können. Jede Beschleunigung – auch der notwendigen beihilferechtlichen Genehmigung der EU-Kommission – ist jetzt wichtig.

In diesem Sinne muss auch das Auslaufen der Preisbremsen und der temporären Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme synchron erfolgen. Die von der Bundesregierung vorgeschlagene Gesetzesänderung zum vorzeitigen Auslaufen der temporären Mehrwertsteuerabsenkung für Gas und Wärme zum 1. Januar 2024 schafft weitere Umsetzungsprobleme und hätte negative Auswirkungen auf Kundinnen und Kunden sowie auf Energieversorger. Der BDEW appelliert daher erneut dringend an die Politik, Preisbremsen und Mehrwertsteuersenkung gemeinsam am 31. März 2024 auslaufen zu lassen.“

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