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BDEW zur Wei­ter­ent­wick­lung des Re­gu­lie­rungs­rah­mens für Strom- und Gasnetze

En­er­gie­wen­de braucht zu­kunfts­fä­hi­ges Re­gu­lie­rungs­sys­tem für Netze

Heute findet die Auf­takt­ver­an­stal­tung der Bun­des­netz­agen­tur zur Vor­stel­lung ihres Eck­punk­te­pa­piers zur Wei­ter­ent­wick­lung des Re­gu­lie­rungs­rah­mens für Strom- und Gasnetze statt. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vor­sit­zen­de der BDEW-Haupt­ge­schäfts­füh­rung:

„Vor dem Hin­ter­grund der aktuellen und künftigen Her­aus­for­de­run­gen an die En­er­gie­net­ze ist eine Eva­lu­ie­rung und sach­ge­rech­te Wei­ter­ent­wick­lung der An­reiz­re­gu­lie­rung auch aus Sicht der En­er­gie­wirt­schaft zwingend notwendig. Wir freuen uns darüber, dass die Bun­des­netz­agen­tur mögliche An­pas­sun­gen früh­zei­tig und er­geb­nis­of­fen mit der Branche dis­ku­tie­ren möchte.

Sowohl die Strom­net­ze als auch die Gasnetze werden in den nächsten Jahren massiven Trans­for­ma­tio­nen un­ter­wor­fen, jedoch in voll­kom­men un­ter­schied­li­che Rich­tun­gen. Während die Strom­net­ze deutlich stärker ausgebaut werden müssen, muss beim Gasnetz ent­schie­den werden: Wo können wir das be­ste­hen­de Netz künftig für Was­ser­stoff und Biomethan nutzen? Wo ist der Bau neuer Was­ser­stoff­lei­tun­gen er­for­der­lich? Ent­spre­chend muss auch das Re­gu­lie­rungs­sys­tem angepasst werden und die bisher starke Ver­gan­gen­heits­ori­en­tie­rung der re­gu­la­to­ri­schen Methoden abgelegt werden. Damit die not­wen­di­gen In­ves­ti­tio­nen in die Netze statt­fin­den, muss dabei immer auch die Per­spek­ti­ve der In­ves­to­ren be­rück­sich­tigt werden. Denn diese werden nur in die In­fra­struk­tur in­ves­tie­ren, wenn sie at­trak­ti­ve Rah­men­be­din­gun­gen vorfinden. 

Das ver­öf­fent­lich­te Eck­punk­te­pa­pier der Bun­des­netz­agen­tur enthält hierfür bereits einige wichtige Ansätze. Letztlich wird es aber auf die konkrete Aus­ge­stal­tung und das Zu­sam­men­spiel der Re­ge­lun­gen ankommen. Ziel muss ein zu­kunfts­fä­hi­ges Ge­samt­re­gu­lie­rungs­sys­tem sein, das die Netz­be­trei­ber in die Lage versetzt, die Her­aus­for­de­run­gen der Energie-, Verkehrs- und Wär­me­wen­de auf allen Ebenen zu meistern. Das bedeutet auch, jederzeit eine wett­be­werbs­fä­hi­ge Vergütung von Netz­in­ves­ti­tio­nen und Netz­be­trieb si­cher­zu­stel­len. Gerade bei der Ver­zin­sung und der An­er­ken­nung der laufenden Be­triebs­kos­ten sehen wir drin­gen­den Hand­lungs­be­darf noch für die laufende Re­gu­lie­rungs­pe­ri­ode.“

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