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BDEW zum Klimaschutzgesetz

Energiewirtschaft kann Verfehlung anderer Sektoren bei den Klimazielen nicht auffangen

Am heutigen Mittwoch ist der BDEW zu einer Expertenanhörung zur geplanten Novelle des Klimaschutzgesetzes im Bundestag geladen. Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung erklärt:  

Die Energiebranche ist auf Kurs und erreicht ihre CO2-Einsparziele bislang verlässlich. Auch zukünftig werden die Unternehmen alles daransetzen, die notwendigen CO2-Reduktionen einzuhalten. Dabei ist die Erreichung der Klimaziele 2030 auch für den Energiesektor ein enormer Kraftakt. Gegenüber 1990 sind die Emissionen im Energiesektor um fast die Hälfte - 46 Prozent - gesunken. Bis 2030 sollen es minus 77 Prozent werden. Damit ist die Zielsetzung im Energiesektor deutlich höher als das sektorübergreifende Ziel bis 2030 von 65 Prozent. Wir bewegen uns an den Grenzen des technisch, finanziell und zeitlich Machbaren. Wir erwarten, dass andere Sektoren ihrer Verantwortung ebenso gerecht werden.

Die Sektorziele zugunsten einer Gesamtbetrachtung abzuschwächen, birgt erhebliche Risiken für den Klimaschutz. Es muss klare Verantwortlichkeiten geben, die an konkrete Maßnahmen gekoppelt sind, um die Verbindlichkeit der Ziele zu stärken. Verrechnungen mit anderen Sektoren dürfen nicht zu Blankoschecks für die Sektoren werden, die nicht liefern. Für den Erhalt der sektorspezifischen Ziele sprechen zudem diese Gründe:

Zum einen bestehen auch im Energiesektor Risiken, die die Einhaltung der Klimaziele gefährden könnten. Dazu gehören unter anderem der rechtzeitige Zubau wasserstofffähiger Gaskraftwerke, ein adäquater Netzausbau, eine signifikante Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren und deutlich verbesserte Investitionsbedingungen.

Zudem kann eine Abkehr vom sektorspezifischen Ansatz teuer werden, denn die Einsparung von CO2-Emissionen wird vor allem auf europäischer Ebene gesteuert: Die Emissionen des Energie- und des Industriesektors werden über den europäischen Emissionshandel (ETS I) erfasst, die Emissionen der Sektoren Verkehr und Gebäude hingegen von den Ziel- und Budgetvorgaben der europäischen Klimaschutzverordnung. Selbst wenn auf nationaler Ebene fehlende Einsparungen des Verkehrs oder der Gebäude von anderen Sektoren kompensiert würden, so müssten auf europäischer Ebene Emissionsrechte für eben diese Sektoren erworben oder Strafzahlungen geleistet werden. Auf Basis des aktuellen CO2-Preises im EU-ETS von 80 Euro pro Tonne CO2-Äquivalenten und einer prognostizierten Lücke von 152 Tonnen CO2 käme man hier auf über 10 Milliarden Euro. Diese Kosten sollten vermieden werden.

Für das Erreichen der Klimaziele insgesamt ist es unverzichtbar, dass alle Sektoren liefern. Es muss daher sichergestellt werden, dass insbesondere die Sektoren, die ihre Ziele bislang nicht erreichen, tatsächlich Maßnahmen ergreifen.“

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