„Diverse Änderungen des neuen Referentenentwurfes sind für den Ausbau der Fernwärme wenig förderlich, könnten ihn sogar gefährden. Während es dem ersten Referentenentwurf (Juli 2024) noch gelang, die Verbraucher- und Versorgerinteressen miteinander in Einklang zu bringen, misslingt das nun völlig. Der neue Entwurf hat eindeutig Schieflage - zu Lasten der Versorger.”
Ein Beispiel: Wenn Versorger von fossiler auf erneuerbare Wärme, wie etwa aus einer Großwärmepumpe, umsteigen und dafür große Investitionen stemmen, müssen sie neben einvernehmlichen Vertragsanpassungen ggf. Kundinnen und Kunden kündigen und Neuverträge anbieten, wenn damit andere Kostenstrukturen einhergehen.
Andreae und Liebing: „Diese im Raum stehenden Kündigungen führen zu einer immensen Investitionsunsicherheit, zumal mit dem Wärmeplanungsgesetz Fernwärmeversorger zur Dekarbonisierung ihrer Netze verpflichtet sind, und sich dadurch Kostenstrukturen verändern müssen.”
Für neue Netze ist ab März 2025 der Einsatz von Erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme zu 65 Prozent vorgegeben. In Bestandsnetzen muss der Anteil an erneuerbarer Wärme bis 2030 mindestes 30 Prozent betragen, bis 2040 mindestens 80 Prozent. „Wenn Fernwärmebetreiber intendierte Investitionen tätigen, sollte sichergestellt sein, dass sie diese Kosten vernünftig umlegen können – ohne gleich Gefahr zu laufen, Verträge kündigen zu müssen”, so Andreae und Liebing.
„Transparenz ist grundsätzlich positiv. Allerdings erhöhen die im Entwurf skizzierten umfassenden Veröffentlichungspflichten den bürokratischen Aufwand enorm, ohne dass die Verbraucher einen Mehrwert davon haben. Das verteuert die Fernwärme künstlich. Die Novelle muss Verbraucherschutz und Investitionssicherheit gleichermaßen berücksichtigen.”
Fazit von Andreae und Liebing: „Dieser Entwurf sorgt für Verunsicherung, weil sich die Risiken für die Versorger nicht mehr verlässlich abschätzen lassen und damit der Um- und Ausbau der Fernwärme ins Stocken gerät. Das kann aber weder das Ziel der Bundesregierung sein, noch ist es im Sinne der Versorgungswirtschaft. Der Entwurf hat erheblichen Nachbesserungsbedarf. In dieser Form sollte er nicht vom Bundeskabinett verabschiedet werden.“