Beide Verbände begründen dies mit fehlendem zeitlichem Vorlauf sowie offenen Rechtsfragen und fordern eine schnelle Entscheidung von Bundesregierung, EU-Kommission und Bundestag.
„Es ist unverständlich, dass die Bundesregierung aber auch die Europäische Kommission so lange mit einer Entscheidung zu den Preisbremsen gewartet haben. Während wir im vergangenen Jahr in einer Krise waren, gab es dieses Jahr genügend Zeit für eine frühzeitige Entscheidung und im Falle einer Verlängerung auch genügend Zeit für eine planvolle Umsetzung der Preisbremsenverlängerung“, kritisieren Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung und Ingbert Liebing, VKU-Hauptgeschäftsführer. Beide weiter: „Energieversorger und Stadtwerke sind in der Not eingesprungen und haben im vergangenen Winter kurzfristig und mit hohem Aufwand eine staatliche Aufgabe übernommen. Das darf kein Dauerzustand werden, wir sind keine Behörden. Wir appellieren daher an Bundesregierung und Europäische Kommission, endlich für Klarheit bei den Preisbremsen zu sorgen. Zudem muss die Bundesregierung endlich ein staatliches Instrument für gezielte und sozial differenzierte Direktzahlungen entwickeln.“ Letzteres hatte auch die Gaskommission der Regierung ins Hausaufgabenheft geschrieben.
Stand heute wird das Kabinett sich am 1. November mit der Verordnung zur Verlängerung befassen, der Abschluss im Bundestag kann bis zum 15. Dezember 2023 dauern. Damit blieben den Energieversorgern und Stadtwerken nur zwei Wochen über Weihnachten Zeit, um die Abrechnungssysteme anzupassen und ihre Kunden zu informieren. Das Chaos ist vorprogrammiert.
Andreae und Liebing: „Wie in diesem extrem kurzen Zeitraum eine fristgerechte bundesweite Umsetzung der Preisbremsen zum 1. Januar 2024 möglich sein soll, bleibt das Geheimnis der Bundesregierung. Viele rechtliche Fragen bleiben offen.“
Zudem muss für eine Verlängerung auch die Europäische Kommission eine beihilferechtliche Genehmigung erteilen. Insgesamt müssten binnen zwei Wochen für mehr als 40 Millionen Haushalte und tausende Unternehmen die Abrechnungsverfahren angepasst werden.
BDEW und VKU befürchten bei der Anpassung der Abrechnungssysteme enorme Zusatzbelastungen, chaotische Situationen und unzufriedene Kunden. „Da es keine Entscheidung gibt und auch keine klaren Vorgaben, stochern die Energieversorger und Stadtwerke aktuell im Nebel. Sie können gar nichts vorbereiten.“, so Andreae und Liebing.
Der Bundestag wird von beiden Verbänden aufgefordert, schnellstmöglich zur Klarheit beizutragen und so schnell wie möglich eine Entscheidung zur Verlängerung zu treffen. Für die Energieversorger zählt jeder Tag. Im letzten Jahr wurde zwischen Weihnachten und Silvester fieberhaft an der Umsetzung gearbeitet. Das Versprechen, dass sich dies nicht wiederholt, muss eingehalten werden. Jede weitere Zeitverzögerung birgt die Gefahr, dass eine fristgerechte und reibungslose Umsetzung zum 1.1.2024 bundesweit nicht möglich ist.
Völlig unverständlich ist für BDEW und VKU auch der Umgang der Bundesregierung mit der temporär abgesenkten Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme. Dass die Bundesregierung beschlossen hat, die Mehrwertsteuer auf Gas und Wärme vorzeitig wieder zu erhöhen, schafft weitere Umsetzungsprobleme für Energieversorger und wird zudem mitten im Winter Kundinnen und Kunden zusätzlich belasten: „Wir appellieren daher an den Deutschen Bundestag, der Mehrwertsteuererhöhung nicht zuzustimmen, damit die Haushalte nicht mitten in der Heizperiode zusätzlich belastet werden“, so Andreae und Liebing.