Drucken

BDEW zum öffentlich gewordenen Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes:

Für mehr Erneuerbare im Wärmemarkt braucht es praxistaugliche Leitplanken

Ab dem 1. Januar 2024 sollen neue Heizungen mit einem Anteil von 65 Prozent Erneuerbare Energien betrieben werden. Ein öffentlich gewordener Entwurf zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zeigt, wie die Bundesregierung dieses Ziel umsetzen möchte. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Eine erfolgreiche Wärmewende ist zentral für das Gelingen der Energiewende. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung nun konkrete Pläne für den Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung erarbeitet. Der nun bekannt gewordene Gesetzentwurf enthält richtigerweise den Ansatz, mehr Erneuerbare Energien in den Wärmemarkt zu bringen. Hierzu braucht es nun praxistaugliche Leitplanken. Der Gesetzentwurf enthält allerdings zu viele Detailvorgaben, die Hauseigentümerinnen und Hauseigentümern den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung unnötig erschweren und hohe Kosten verursachen. 

Aus Sicht des BDEW fokussiert sich die Bundesregierung in der Wärmewende zu stark auf Wärmepumpen. Für eine erfolgreiche Wärmewende braucht es stattdessen die Einbeziehung aller Wärmeversorgungsoptionen, die klimafreundlich Wärme in die Wohnungen bringen können. Dazu gehören neben den beiden wichtigen Säulen Wärmepumpe und Fernwärme auch gasbasierte Systeme – künftig allerdings betrieben mit erneuerbaren und dekarbonisierten Gasen. Wasserstoff und Biomethan ermöglichen es, Gasheizungen und die weitverzweigte Gasinfrastruktur langfristig klimaneutral zu nutzen.

Die Bundesregierung ist gut beraten, Regelungsvorschläge aus einem Guss vorzulegen. Dazu gehört zum einen ein passender Förderrahmen, der besonders drohende wirtschaftliche Härten adressiert. Zum anderen sollte nun zeitnah ein Entwurf für ein Gesetz zur flächendeckenden Wärmeplanung vorgelegt werden, damit mehr auf regionale und lokale Gegebenheiten Rücksicht genommen werden kann. Auch die Verfügbarkeit von Geräten und Fachkräften sowie der Stromnetzausbau müssen mitgedacht werden.

Die Wärmewende kann nur in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit allen Verantwortlichen gelingen. Verunsicherung und Ängsten, insbesondere bei privaten Gebäudeeigentümern, müssen von Anfang an vermieden werden.“
 

Ansprechpartner

Suche