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Kerstin Andreae zu den Ausschreibungsergebnissen Windenergie an Land:

„Gebothöchstwerte für Erneuerbare müssen an aktuelle Kostensteigerungen angepasst werden“

Druck auf Rohstoffpreise und erhöhtes Zinsniveau verteuern Erneuerbaren-Ausbau +++ Gesetzgeber muss die gestiegenen Kosten bei den Gebothöchstwerten berücksichtigen +++ Zeitraum zwischen Ausschreibungstermin und Bekanntgabe der Ergebnisse sollte verkürzt werden

Die Bundesnetzagentur hat heute die Ergebnisse der EEG-Ausschreibung für Windenergie an Land zum Gebotstermin 1. September 2022 bekanntgegeben. Obwohl für das ausgeschriebene Volumen von 1.319 Megawatt (MW) theoretisch ausreichend Projekte zur Gebotsabgabe zugelassen waren, fand zum zweiten Mal in Folge eine deutliche Unterzeichnung statt (772 MW). Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Die erneute Unterzeichnung der Ausschreibung verschärft das Problem des schleppenden Ausbaus der dringend benötigten Windenergieanlagen weiter. Die Gründe dafür, dass viele hundert Megawatt an genehmigten Windenergieprojekten und eine Vielzahl fertig entwickelter PV-Projekte nicht an den vergangenen Ausschreibungen teilgenommen haben, sind signifikante Kostensteigerungen für Windenergieanlagen, Photovoltaik-Module und Netzanschlusstechnik. Der Druck auf die Rohstoffpreise als Folge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine sowie die deutliche Erhöhung der Finanzierungskosten aufgrund gestiegener Zinsen wirken sich spürbar auf das Ausbautempo der Erneuerbaren Energien aus. Auf diese Entwicklungen muss der Gesetzgeber reagieren und zumindest übergangsweise die Gebotshöchstwerte im Erneuerbare-Energien-Gesetz anpassen. Zudem sollte der Zeitraum zwischen Ausschreibungstermin und Bekanntgabe der Ergebnisse durch die Bundesnetzagentur gestrafft werden, da auch in dieser Zeit Kosten steigen, verbindliche Finanzierungszusagen und Bestellungen jedoch nicht ausgelöst werden können. Fest steht: Aus der Krise müssen wir uns herausinvestieren. Jede zusätzliche erneuerbare Kilowattstunde kann einen Beitrag leisten, um die Energiepreise zu senken und die Versorgung zu sichern.

Um eine wirkliche Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren und die zeitnahe Ausweisung zusätzlicher Flächen zu erreichen, müssen die im Sommer beschlossenen Gesetze an entscheidenden Stellen nachgebessert werden. Dies betrifft insbesondere die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes und das Windenergieflächenbedarfsgesetz zur Festschreibung verbindlicher Flächenziele. Bei den Flächen greift das erste Staffelziel von 1,4 Prozent mit Ende 2027 viel zu spät, um den notwendigen Ausbau bis 2030 hinreichend zu unterstützen. Was den Artenschutz betrifft, müssen die noch bestehenden Lücken konsequent geschlossen werden. Konkret müssen der noch fehlende Bewertungsmaßstab zur Habitat-Potenzialanalyse schnell und zielgerichtet ausgearbeitet werden sowie die Wahrscheinlichkeitsbetrachtung (Probabilistik) als echte Alternative in der Bewertung des Tötungsrisikos von schlaggefährdeten Vögeln Einzug finden.

Entscheidende Stellschrauben für die Beschleunigung von Genehmigungsverfahren liegen insbesondere auch im Bundesimmissionsschutzgesetz, das aktuell überarbeitet wird. Existierende Bearbeitungsfristen müssen gestrafft und Stichtagsregelungen für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage eingeführt werden, um endlose Nachforderungsschleifen zu stoppen. Darüber hinaus müssen die Genehmigungsbehörden personell und technisch so ausgestattet werden, dass sie die größeren Projektvolumina auch bearbeiten können. Dazu gehört vor allem, durch eine konsequente und vollständig digitalisierte Antragseinreichung und -bearbeitung Personal zu entlasten und attraktive Arbeitsbedingungen zu schaffen.“

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