Der BDEW kritisiert die im Entwurf für ein novelliertes Energie- und Stromsteuergesetz geplanten gravierenden Einschränkungen bei der Stromsteuerfreiheit von Blockheizkraftwerken. "Damit würden hocheffiziente Blockheizkraftwerke der Abwasserunternehmen in Deutschland teilweise unrentabel, zusätzliche CO2-Einsparungen würden aufs Spiel gesetzt. Seit Jahrzehnten setzen die Abwasserentsorger das bei der Klärschlammaufbereitung anfallende Klärgas umweltschonend und energieeffizient in Blockheizkraftwerken ein und nutzen es zur Eigenstromversorgung. Die jetzt vorgesehenen Regelungen, die diese Woche zwischen den Bundesministerien beraten werden, würden die Wirtschaftlichkeit von Anlagen in nahezu allen großen Städten Deutschlands gefährden", sagte Jörg Simon, BDEW-Vizepräsident Wasser/Abwasser heute in Berlin. Klärgas fällt im Gesamtprozess der Abwasserbehandlung an und wurde früher abgefackelt. Heute wird es effizient und umweltfreundlich in Blockheizkraftwerken genutzt, die Strom und Wärme erzeugen.
Strom aus Klärgas ist bislang von der Stromsteuer befreit, sofern es für den Eigenverbrauch genutzt wird. Das Bundesfinanzministerium will Steuererleichterungen für Blockheizkraftwerke zukünftig nur noch für Anlagen bis zu einer Leistungsgrenze von einem Megawatt gewähren und dies über eine Mengenbegrenzung auch noch stark einschränken. Der Weg zu einer energieautarken Kläranlage, der im Rahmen der Energiewende und aus Effizienzgründen richtig sei, werde mit den Plänen verbaut, kritisierte Simon. Notwendig sei deshalb, die Grenze, ab der Blockheizkraftwerke Steuererleichterungen erhalten, wieder auf zwei Megawatt anzuheben und auch von der vorgesehenen Mengenbegrenzung abzusehen.
"Die Pläne der Politik würden auch der Klimaschutzpolitik der Bundesregierung zuwider laufen: Die jetzigen Vorstellungen des Bundesfinanzministeriums bieten alle Anreize dafür, dass in deutschen Städten wieder Flammen in den Himmel lodern, um das Klärgas zu verbrennen, anstatt es sinnvoll in Blockheizkraftwerken zu nutzen. Wir fordern das Bundesfinanzministerium deshalb auf, sich den Argumenten von Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium anzuschließen und die jetzigen Vorschläge anzupassen", so der BDEW-Vizepräsident abschließend.