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BDEW zu den Medienberichten zum KWSG:

Gesetzentwurf muss schnellstmöglich in die Länder- und Verbändeanhörung gehen

Medienberichten zufolge liegt ein Referentenentwurf zum Kraftwerkssicherheitsgesetz (KWSG) vor. Darin soll auch eine Verlängerung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes (KWKG) vorgesehen sein. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Wir brauchen zeitnah Ausschreibungen für neue wasserstofffähige Gaskraftwerke. Der nun offenbar vorliegende Referentenentwurf für das Kraftwerkssicherheitsgesetz sollte nun schnellstmöglich in die Länder- und Verbändeanhörung gehen, damit wir ihn bewerten können. Bei so grundlegenden Entscheidungen für unser Stromsystem ist es wichtig, die Sicht der Unternehmen eng einzubeziehen, um eine praxisgerechte Ausgestaltung sicherzustellen.

Der Zubau neuer wasserstofffähiger Gaskraftwerke ist Grundlage für unsere künftige Versorgungssicherheit. Der Bau eines Gaskraftwerks dauert mehrere Jahre. Damit die notwendigen Investitionen erfolgen können, müssen die Ausschreibungen unbedingt im kommenden Jahr beginnen. Deshalb braucht es schnell eine Einigung auf eine praxisnahe Ausgestaltung.

Erfreulich ist, dass der vorliegende Gesetzentwurf auch eine die dringend notwendige Verlängerung des KWKG beinhalten soll. Die Kraft-Wärme-Kopplung leistet einen wichtigen Beitrag sowohl zur Stromversorgungssicherheit als auch zur Absicherung der Wärmewende. Mit dem Auslaufen der KWKG-Förderung Ende 2026 gäbe es ohne eine Verlängerung für diese Anlagen bereits heute keine Investitionsgrundlage mehr. Eine zeitnahe Verlängerung des Gesetzes noch vor den Neuwahlen ist daher dringend erforderlich, um den für die Wärmewende wichtigen Fernwärmeausbau nicht auszubremsen und Bestandsprojekte abzusichern.“

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