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BDEW zur Geothermie:

Größere Beschleunigungseffekte nicht in Sicht

Das Bundeskabinett hat gestern hat ein Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren für Geothermieanlagen, Wärmepumpen und Wärmespeichern sowie weiterer rechtlicher Rahmenbedingungen (GeoWG) verabschiedet. Hierzu erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung:

„Der Ausbau der Geothermie ist ein entscheidender Baustein für die Transformation hin zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung. Hierzu enthält der Gesetzesentwurf zielführende Maßnahmen. Dies betrifft unter anderem die Festlegung, dass die Nutzung von Geothermie im überragenden öffentlichen Interesse liegt, wie auch Verfahrensverkürzungen und Klarstellungen zur Vermeidung von Rechtsunsicherheiten. Allerdings könnte der Gesetzentwurf noch ambitionierter sein. Mit Blick auf Genehmigungsverfahren könnten weitere Möglichkeiten beispielsweise zur Bündelung von Genehmigungen ausgeschöpft werden, um Geothermieprojekte schneller umsetzen zu können. Mit dem aktuellen Entwurf ist zu befürchten, dass größere Beschleunigungseffekte bei geothermischen Anlagen ausbleiben werden.

Gleichzeitig liegt auch die öffentliche Wasserversorgung als Teil der Daseinsvorsorge im überragenden öffentlichen Interesse. Im Gesetz sollte klarstellend aufgenommen werden, dass in Wasserschutzgebieten und ausgewiesenen Trinkwassereinzugsgebieten das überragende öffentliche Interesse an der öffentlichen Wasserversorgung dahingehend unberührt bleibt, dass eine nachteilig veränderte Wasserbeschaffenheit ausgeschlossen sein muss.

Der vorliegende Gesetzentwurf kann zudem nur ein erster Schritt zu verbesserten Rahmenbedingungen für Geothermie sein. Auch in Bezug auf Großwärmepumpen und Wärmespeicher müssen weitere Erleichterungen bei Planung, Errichtung und Betrieb geprüft werden.“

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